: Stadtautobahn kann weiter gebaut werden
Die Stadtautobahn 100 kann weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte in einem gestern veröffentlichten Beschluß den kurzfristigen Erlaß eines vorläufigen Baustopps zwischen dem Autobahndreieck Tempelhof und der Anschlußstelle Buschkrugallee ab. Gegen den Ausbau hatten mehrere Anwohner geklagt. Die Kläger hatten beantragt, bis zur Entscheidung die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß („Baustopp“) anzuordnen. Wegen der jetzt begonnenen Bauarbeiten bestehe die Gefahr, daß vollendete Tatsachen geschaffen würden. Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, daß bereits am 28. Februar der Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage anberaumt sei. Dabei sei eine umfassende Klärung der Rechtslage zu erwarten. In der bis dahin verbleibenden kurzen Zeit besteht nach Auffassung des Gerichts keine ernsthafte Gefahr, daß die Rechte der Kläger unterlaufen werden.ADN
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