: Staatsanwalt angeklagt
Wegen des Verdachts des dreifachen Meineids hat die Justiz Anklage gegen den Staatsanwalt im Schmücker-Prozeß, Hans-Jürgen Przytarski, erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53jährigen vor, im vierten Durchgang des Prozesses Ende 1990 falsche Aussagen über seine Vernehmungsmethoden gemacht zu haben. Przytarski hat nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwischen 1974 und 1976 als zuständiger Ermittler von einem V-Mann des Verfassungsschutzes gewußt, der in die Vorgänge um den angeblichen Fememord an dem Mitglied der „Bewegung 2. Juni“, Ulrich Schmücker, im Juni 1974 verwickelt gewesen sein soll. Außerdem habe er bei der Vernehmung einem wichtigen Zeugen gesetzwidrig Vertraulichkeit und die Anwendung des Jugendstrafrechtes zugesichert.
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