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Staatliche SchikanenHandwerk künftig rechtsstaatsfern

Niedersachen will verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen in Büros und auf Baustellen ohne Richterbeschluss ermöglichen - im Kampf gegen Schwarzarbeit. Und gegen unabhängige Handwerker

Werden vom Land Niedersachsen gegängelt: unabhängige Handwerker wie Reetdachdachdecker Bild: dpa

DIEPHOLZ-NIENBURG taz | Diepholz-Nienburg hat als letzte der 36 niedersächsischen Kreishandwerkerschaften die Behauptung von ihrer Homepage genommen, der Kunde riskiere „Pfuscharbeiten“, wenn er Personen beauftragt, „die in einem Handwerksberuf selbstständig werden und nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind“. Man habe das tun müssen, so Geschäftsführer Jens Leßmann, „weil das falsch war“. Auch eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung wurde unterzeichnet, und die Rechnung bezahlt. Ganz wie von Jonas Kuckuk gefordert.

Für den bedeutet das nur das erfolgreiche Ende einer Etappe, auch wenn die durch ganz Niedersachsen führte und zwei Jahre dauerte. Eine Kreishandwerkerschaft nach der anderen hat er gezwungen, den unwahren Spruch vom Netz zu nehmen. Dabei ist er kein durchgeknallter Abmahn-Anwalt, sondern Reetdachdecker sowie Vorstand und Sprecher des in Verden ansässigen Berufsverbands unabhängiger Handwerker (BUH).

Der BUH vertritt die Interessen von Handwerkern, die eine Zwangsmitgliedschaft in der Kammer ablehnen. Und die vom – 1935 in Deutschland wieder eingeführten – Meisterzwang befreit sind. Denn ein paar Gewerke benennt die Handwerksordnung als Ausnahme der weltweit nur hier und in Luxemburg existenten Pflicht, zudem gibt es klassische Reisegewerbe, und die Möglichkeit, sein Handwerk im unerheblichen Nebenbetrieb auszuüben. Ein David gegen den allein in Niedersachsen 42 Milliarden Euro schweren Koloss des zünftigen Gewerbes.

Meisterzwang

Dank Adolf Hitler schreibt Deutschland als einziges Land neben Luxemburg selbstständigen Handwerkern vor, bei der Handwerkskammer einen Meisterprüfung abzulegen.

Dieser 1935 eingeführte Zwang ist Reprise der mittelalterlichen Zunftordnung, die ab dem 12. Jahrhundert innerstädtisch die Position der Handwerker gegen das Patriziat stärkte, andererseits Konkurrenz vom Lande ausschloss.

Abgeschafft worden war der Meisterzwang in Preußen 1810, ebenso wie in allen napoleonisch besetzten Gebieten, ab 1869 galt die allgemeine Gewerbefreiheit.

Bloß ist die Auseinandersetzung eben mit einem Steinwurf nicht beendet. Im Gegenteil. Denn während Handwerkskammern und Hannover die Diffamierung der Buh-Leute stillschweigend hingenommen haben, hat sich ausgerechnet der liberale Landeswirtschaftsminister zum Antreiber der Aufrüstung gemacht. Mit einer Gesetzesinitiative regt er an, Fahndern zu erlauben, verdachtsunabhängig Büroräume, Baustellen und Geschäftsunterlagen von HandwerkerInnen zu durchsuchen, also „durch aktive Prüfungen Beweise dafür zu ermitteln, dass etwas nicht in Ordnung läuft“, wie Jörg Bodes Sprecherin bestätigt. Selbstverständlich „ohne richterlichen Beschluss“. Für skandalös hält sie eher, „dass das bislang nicht möglich ist“.

Der Bundestag zögert noch. Im Bundesrat aber hat der Vorstoß eine Mehrheit gefunden. Das liegt wohl daran, dass er unter dem gewinnenden Titel „Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes“ firmiert. Am Fiskus vorbeimauern, klar, das ist schädlich. Allerdings gilt eben auch ein Verstoß gegen die Handwerksordnung als Schwarzarbeit – sprich: Wenn ein „Selbständiger ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein“, wie das Wirtschaftsministerium informiert. Auch, wenn er Steuern und Sozialversicherung und alles zahlt – nur eben keine Kammerbeiträge. „Da wird nur deren Interesse mit bedient“, so Kuckuk.

Tatsächlich sorgt sich der Entwurf vor allem um eine Ausbreitung von zulassungspflichtigem Handwerk ohne Eintragung. Er will die Werbung dafür zum „Bußgeldtatbestand“ machen. Aber auch die Kontrollpraxis gibt Kuckuk recht: Ausgerechnet durch Beiträge von Eingetragenen finanzierte HWK und jene Kreishandwerkerschaften, die nur nach Abmahnung einräumen, dass es so etwas wie legale Handwerker ohne Meisterbrief gibt, sollen die Landesbehörden dabei unterstützen. „Das geht sogar so weit, dass sie die Fahnder ausbilden, losschicken und bezahlen“, sagt Kuckuk.

Klingt irre. Stimmt aber. So will man sich zwar bei der Osnabrücker HWK noch nicht als Strafverfolgungsbehörde bezeichnen. Aber Sprecher Andreas Lehr bestätigt, man habe vom Landkreis diese „hoheitlichen Befugnisse übertragen bekommen“ und ermittle seither „gegen Schwarzarbeit“. Entstanden sei „eine reguläre Stelle“ – finanziert von Landkreis, HWK und Kreishandwerkerschaft.

Der Transparenzgrad der Aktion ist nicht sonderlich hoch: Fallzahlen gibt’s keine und eine Auswertung nach Delikttypen erst recht nicht. Aber immerhin, laut Lehr ist die Sache „ein Erfolg“. Und auch der Wirtschaftsminister hat bereits sein Wohlgefallen bekundet hinsichtlich der in der Tat „besonderen Finanzierungsform“.

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11 Kommentare

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  • A
    Arno

    Sehr geehrter Herr "Ermittler",

    es ist schon gruselig von einer Person die die sich als "Ermittler einer Behörde" bezeichnet einen solch undifferenzieres Statement zu lesen.

     

    Schwarzarbeit bezeichnet entgegen der landläufigen Auffasung eben nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung und auch nicht die Unterschlagung von Sozialabgaben. Schwarzarbeit ist lediglich die Ausübung einer Tätigkeit die dem "Handwerk unterliegt". Den Vorwurf der "Schwarzarbeit" kann sich auch jedes ordentliche Handlelsunternehmen oder Industriebetrieb einhandeln der Tätigkeiten ausführt die nach Auffassung der Handwerkskammer die Eintragung in die Hanwerksrolle erfordern. Dies ist überhaupt nicht klar abzugrenzen und auch wenn dann nur eine Ordrungswidrigkeit und kein Staftatbestand.

     

    Meist trifft der Vorwurf der Schwarzarbeit jedoch Menschen die sich selbständig machen, die mit Ihrer Hände Arbeit ihr Geld verdienen, ihr Einkommen ordentlich versteuern und die Sozialgesetzgebung achten. Ihr einziges Vergehen besteht darin dass Sie nicht über den Meistertitel verfügen!

     

    Wenn ich mir vorstelle, dass wir von unseren Steuergeldern Ermittler beschäftigen die Verstöße gegen das Handwerksrecht, gleichstezen mit illegaler Beschäftigung, wird mir nicht besser!

  • HK
    Herr Kahle

    Ich bin sprachlos, da soll es doch allen Ordnungsamtmitarbeitern gestattet sein Zoll und Polizeiähliche befugnisse auzuüben wegen einer Ordnungswiederigkeit. Das steht in keinerlei Verhältnis mit dem Grundgesetz ( was sooft nicht von den Herrschaften beachtet wird, wie man immer wieder erfährt)

    Als nächstes bekommen Sie dann noch einen Colt und der "Wilde Westen " lebt wieder auf.......

    Das sich die " Ermittler" -oder die die es mal waren- Amtshilfe holen dürfen scheint nicht gewollt zu sein,um evtl.anfallende " Erfolgsprämien" nicht teilen zu müssen.

    Das erinnert mich zu stark an den" Blockwart der alles wissen muss".

    Meiner meinung würden wir da einen Schritt in die falsche Richtung gehen.

     

    Hut ab vor der TAZ das dieses Thema endlich mal aufgegriffen wird.....weiter so

    Schöne Grüße aus Gifhorn

  • JK
    Jonas Kuckuk

    Praxis der Behörden sind unerträglich!

     

    Selbst die von den örtlichen Amtsgerichten ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehle werden einer verfassungsgerechten Prüfung nicht im Ansatz gerecht. Mit Verhältnissmäßigkeit hat das alles nichts mehr zu tun.

    Freies Handwerk wird wie im Mittelalter gejagd und in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt.

    Liebe Ermittler,

    Nach der Streichung der unerlaubten Handwerksausübung aus dem Bußgeldkatalog habt ihr Zeit für andere Dinge. Vielleicht einen kleinen selbständigen Handwerksbetrieb nebenberuflich? Dann dürft auch ihr.

  • EH
    Ernst H.

    Ob nun Kuckuk, Kreishandwerkerschaft, Konkurrenz und Kammer, oder Kahle! Die Worte des Ermittlers hier weiter unten zeigen doch schon, dass selbst die Zuständigen über ein Kompetenzwirrwar entweder stolpern, oder es einfach mutwillig erweitert haben möchten. Da nennt der Ermittler handwerksrechtliche Verstösse „kriminell“ - wobei es in seinem Rahmen (dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) bei der sogenannten „unerlaubten Handwerksausübung“ um Ordnungswidrigkeiten geht. Hier wird Stimmung gemacht, von der ganz üblen Sorte.

     

    Einige wollen hier einen Missstand verschärfen. Also künftig sogar ohne Richterbeschluss Durchsuchungen bei einem Küchenbauer (und dessen Kunden!) durchführen. Das Ganze zur Klärung der Frage, ob gegen ihn ein Bussgeldverfahren eröffnet wird, weil er einen Schrank nicht vorgefertigt eingekauft, sondern in seiner Werkstatt selbst gefertigt hat.

     

    Die Forderung muss ganz anders lauten: Die Frage der „unerlaubten Handwerksausübung“ gehört aus dem Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gestrichen!

     

    Schon alleine, dass künftig alle schneller verstehen um was es geht, dass dem Küchenbauer hier eben nicht Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, sondern er Opfer eines alten Ständerechts werden soll. Zum Schutz der holden Meisterei...

  • BS
    Bau sympatisch und Schlau

    Wenn Büroräume durchsucht werden dürfen ohne Richterlichen Beschluß heisst das bei mir und sicherlich auch bei anderen Handwerkern ohne den "Großen Befähigungs Nachweis" den ich übrigens m.e jeden Tag auf der Baustelle erbringe. Das die durchsuchung in Privaträumen Stattfindet, denn dort befindet sich mein "Büro und die Geschäftsräume", und man sollte sich vor Augen führen welche bedeutung das für Familie und Nachbarschaft hat evtl. ist das ja auch gewollt unschuldige Menschen so aus der Gesellschaft auszuhebeln. Willkommen im.... nee schreib ich nicht.....

     

    Hoch die Gewerbefreiheit im Handwerk

  • SK
    Stefan Kunzmann

    Auf den Kommentar von Ermittler,

    die Praxis der letzten Jahre zeigt auf jedenfall, dass das was das Maximale an erlaubtem "Recht" und noch darüber hinaus geschrieben steht auch bis über die Schmerzgrenzen derer die es betrifft ausgeübt wird. Ich selbst war Wandergeselle und arbeite im Reisegewerbe und habe keine Lust auf irgendwelche Zwangsmittgliedschaften oder Zwangskontrollen von irgendwelchen Neurotikern, die es in den Stand des Ermittlers gespüplt hat.

    Stefan Kunzmann

  • H
    Hopp

    Was Sie beschreiben, Herr Ermittler, also verdachtlose Baustellenkontrollen um Menschen auf die Spur zu kommen, die Sozialabgaben, Hartz4 oder Steuern unterschlagen, hinterzogen, oder zu unrecht bezogen haben. Also das Ganze ist einfach nicht Ihre Aufgabe! Sehr wohl aber ist es im Gesetz schon geregelt: Dafür ist seit 2004 der Zoll zuständig! Und der hat diese Befugnisse alle schon, die Sie hier fordern. Der Gesetzesentwurf fordert vielmehr die ganzen Befugnisse, welche der Zoll für strafbewährte Tatbestände hat auch für Verfahren von Verdachtsfällen (!) von Ordnungswidrigkeiten. Danach kann dann jeder Mitarbeiter eines deutschen Ordnungsamtes (das sind sehr viele!) überall, wie Sie ja selbst schreiben „verdachtslos“ Zutritt verlangen und kontrollieren. Schliesslich kann eine „Baustelle“ ja überall sein. Wer einen Rolladengurt auswechselt, von dem Sie dann vermuten, ihm fehle dazu ein Meistertitel, dem können Sie dann bei Frau Meier mal eben so in der Wohnung kontrollieren, ohne Richterbeschluss und nicht ob des Vorwurfes von Steuerhinterziehung (macht ja der Zoll), sondern weil Sie vermuten, für dieses Schrauben sei ein Meistertitel notwendig! Das ist der Hintergrund der in Rede stehenden Gesetzesänderung!

  • H
    Hopp

    Was Sie beschreiben, Herr Ermittler, also verdachtlose Baustellenkontrollen um Menschen auf die Spur zu kommen, die Sozialabgaben, Hartz4 oder Steuern unterschlagen, hinterzogen, oder zu unrecht bezogen haben. Also das Ganze ist einfach nicht Ihre Aufgabe! Sehr wohl aber ist es im Gesetz schon geregelt: Dafür ist seit 2004 der Zoll zuständig! Und der hat diese Befugnisse alle schon, die Sie hier fordern. Der Gesetzesentwurf fordert vielmehr die ganzen Befugnisse, welche der Zoll für strafbewährte Tatbestände hat auch für Verfahren von Verdachtsfällen (!) von Ordnungswidrigkeiten. Danach kann dann jeder Mitarbeiter eines deutschen Ordnungsamtes (das sind sehr viele!) überall, wie Sie ja selbst schreiben „verdachtslos“ Zutritt verlangen und kontrollieren. Schliesslich kann eine „Baustelle“ ja überall sein. Wer einen Rolladengurt auswechselt, von dem Sie dann vermuten, ihm fehle dazu ein Meistertitel, dem können Sie dann bei Frau Meier mal eben so in der Wohnung kontrollieren, ohne Richterbeschluss und nicht ob des Vorwurfes von Steuerhinterziehung (macht ja der Zoll), sondern weil Sie vermuten, für dieses Schrauben sei ein Meistertitel notwendig! Das ist der Hintergrund der in Rede stehenden Gesetzesänderung!

  • RB
    R. Birnb.

    Herr ERMITTLER:

    Das Ermittler sich mehr wünschen, als es grade gibt, ist ja logisch. Nur kann das nicht der Maßstab sein. Derzeit gibt es 50.000 Durchsuchungen (alles in Allem) im Jahr – alles mit Richterbeschluss. Und dennoch rügt schon hier das BVerfG regelmäßig solche Beschlüsse.

     

    Der hier in Rede stehende Gesetzentwurf (BR 356/11) wird dann JEDEM deutschen Ordnungsamtsmitarbeiter den Zutritt zu Geschäftsräumen und Baustellen (im Zweifel also jedem Gebäude in Deutschland) ohne Richterbeschluss erlauben.

     

    Und: Jaaaa, das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass ein verdachtsloses Betretungsrecht einer Durchsuchung gleich zu setzen ist.

     

    Es gibt „Ermittler“ die an den vereinnahmten Bußgeldern beteiligt werden (@Ermittler – wie ist das in Ihrem Falle?). Wollen wir hier wirklich deren Rechte erweitern? In Ordnungswidrigkeitsverfahren, lieber FDP-Minister??? Das Ganze ist einfach unfassbar!

     

    Die Bundesregierung hat hier eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Wie im Übrigen schon einmal zu dem fast gleichlautenden Entwurf (auch aus Niedersachsen) von 2005.

     

    Das Thema ist trocken, kompliziert und geschickt in einem diffamierend benannten Gesetz versteckt. Aber es betrifft die Grundlagen unserer Rechtsverfassung!

  • H
    Herrmann

    Ich bin der TAZ sehr dankbar, dass Sie sich dieses Themas angenommen hat!! Menschen, die jahrelang gut genug waren, um Dächer für Ihre Chefs zu decken, Innenausbauten vorzunehmen, Räume zu streichen, Brot zu backen, oder Haare zu schneiden, werden fertig gemacht, sobald sie das ganze auf einmal selbständig ausüben!

     

    Und dann setzt Osnabrück dem noch die Krone auf. Habe ich es richtig verstanden: Die (Interessenvertretung) Handwerkskammer beschäftigt einen Fahnder, der meisterfreie Konkurrenz der in der Kammer organisierten Meisterbetriebe aufspürt? Und der Landkreis Osnabrück überträgt dazu hoheitliche Aufgaben an die Kammer? Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus! Wo ist der Rechtstaat, Dr. Christian Rath?

     

    Und die FDP - der Wirtschaftsminister in Hannover ist doch ein "Liberaler" - wieso kommt gerade von dort solch ein Vorschlag, der das ganze noch verschärfen soll?

  • E
    Ermittler

    Hier wird ja eine hohe Welle und ausschließlich eine Welle im Bereich des Handwerks geschlagen, dies finde ich sehr überzogen.

     

    Durch den aus meiner Sicht schon reißerischen Artikel wird dem Bürger ein falsches Bild der Gesetzeslage und der Realität vermittelt. Ich denke, als Ermittler einer Behörde mit jahrelanger Praxis kann ich das beurteilen.

     

    Es geht eben nicht darum, verdachtsunabhängige

    „Hausdurchsuchungen“ zu ermöglichen, sondern

    „Prüfungen“ zu ermöglichen (Der kleine aber feine Unterschied!)

     

    Und wenn ich die im Artikel enthaltenen Worte wie „Steinwurf, Antreiber, Aufrüstung, etc“ lese, denke ich, dass von der Presse die Politik zu Unrecht „in Beschuss genommen wird“, um mal bei der sehr militärischen Sprache des Artikels zu bleiben

     

    Es geht halt nicht nur um Handwerker ohne einen Eintrag bei der Handwerkskammer wie beispielsweise die mit Herrn Kuckuk genannten Mitglieder im BUH.

     

    Denn natürlich gibt es unbestritten das erlaubte Handwerk im Reisegewerbe oder auch die Möglichkeit, ein Handwerk im unerheblichen Nebenbetrieb auszuüben. Viele Handwerke sind bereits seit 2004 ohne entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle (also ohne Meister) durchzuführen. Man sollte also auch mit der Kirche im Dorf bleiben.

     

    Es geht bei dem genannten Gesetzvorschlag, welcher im Bundesrat schon Zustimmung gefunden hat, gerade um andere, hier nicht genannte Bereiche:

     

    Für mich bedeutet die vom Gesetzgeber geforderte verdachtslose „Prüfung“ lediglich, dass zu diesem Zweck Personen anhalten werden können, sie zu ihren Personalien befragt werden. Und damit ein Ermittler auch verlangen kann (ohne Polizei und Zoll zu holen), dass sie die mitgeführten Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.

     

    Büroräume, Baustellen und Geschäftsunterlagen von Gewerbetreibenden zu „durchsuchen“, ist und wird auch in Zukunft ausschließlich dem Gericht vorbehalten sein. Gerade hierzu steht im Artikel etwas ganz andereres.

     

    Bei sogenannten „Bekämpfung“ geht es um handwerks- und insbesondere um gewerberechtlichen Verstöße. Dazu gehören z.B. Gewerbetreibende, die trotz einer Gewerbeuntersagung weiterhin tätig sind (ob Handwerk oder ein anderes Gewerbe) und dabei sich das Geld in die eigene Tasche stecken.

     

    Also, wenn der Staat (also wir alle !) beispielsweise

    bereits durch hohe und nicht bezahlte Steuern oder Sozialabgaben geschädigt wird, wäre es doch wichtig und legitim auch in diesen Fällen „verdachtslos“ auf Baustellen (und anderen „Grundstücken“) zu prüfen, wer denn da so („schwarz“) arbeitet oder trotz Gewerbeuntersagung Anzeigen in Zeitungen schaltet oder auch trotz Hartz IV ein Handwerk ausübt.

     

    Und sollte aus einer solchen „Prüfung“ im Ergebnis festgestellt werden, dass es um einen möglichen (!) Verstoß gegen unsere gesetzlichen Bestimmungen geht, dann kann (!) rechtlich auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

     

    Erst dann muss eine Behörde möglichst sämtliche be- aber auch gerade alle entlastende Beweise sammeln. Dies findet genauso in einem Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft statt.

     

    Wenn denn ein solches Verfahren eingeleitet ist, geht eine Behörde auch nicht einfach so (also verdachtslos) in Büroräume, Wohnungen usw. und sucht dort nach (belastenden) Unterlagen.

     

    Auch das soll (und würde)mit dem Gesetzesvorschlag nicht geändert werden. Eine Durchsuchung kann nur mit einem Gerichtsbeschluss erfolgen und dort muss auch genau drinstehen, nach welchen „Beweisen“ gesucht werden soll.

     

    Und zu all diesem gibt es einen gesetzlichen Auftrag und dieser dient eben nicht (nur) den Kammern irgendwelche Pfründe zu sichern oder Konkurrenz fernzuhalten.

     

    Kriminelle Handlungen wie Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, und damit auch einhergehende gewerbe- und handwerksrechtliche Verstöße, die ebenfalls zur Schattenwirtschaft gezählt werden, dürfen sich nicht lohnen.

     

    Und dazu benötigt man auch sogenannte Prüf- oder Betretungsrechte !

     

    Fazit:

    Hier wird ein Landesminister zu Unrecht unter Beschuss genommen.

     

    Der Artikel mischt aus meiner Sicht mit dem Buchstaben „K“ (wie Kuckuk, Kreishandwerkerschaft, Konkurrenz und Kammer) verschiedene Bereiche, ohne weiter zu recherchieren, ohne zu differenzieren oder die eigentlichen Bereiche, um die es geht, zu nennen.

     

    Aus meiner Sicht sehr, sehr einseitig und möglicherweise K-Lastig !