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Staat will Ärmste anpumpen

■ Regelsatz der Sozialhilfe wird statt im Juli erst im Oktober um zwei Prozent erhöht / Grüner ruft zu „Massenklage“ auf / Um Kleidergeldpauschale wird noch gefeilscht

Zum heutigen 1. Juli werden wie in jedem Jahr die Renten, Versorgungsbezüge und Diäten angehoben. Doch wie im vergangenen Jahr gehen auch 1988 die ca. 40.000 Bremer Sozialhilfe-EmpfängerInnen, denen ebenfalls eine Erhöhung der Regelsätze zum 1. Juli zusteht, leer aus. „Das ist ein klarer Rechtsbruch und eine eindeutige Benachteiligung“, stellte der grüne Abgeordnete Horst Frehe gestern fest und rief alle Sozialhilfe-EmpfängerInnen auf, selber eine Erhöhung zu beantragen und bei Ablehnung gegen den Senat vor Gericht zu

gehen. „Nur mit einer Massenklage kann endlich mit dem arroganten und selbstherrlichen Verhalten der Landesregierungen Schluß gemacht werden“, so Frehe.

Ein pünktliche Erhöhung der Sozialhilfe gibt es in diesem Jahr nur in fünf Bundesländern und zwar zwischen 1,5 Prozent im Saarland und 3 Prozent in Bayern. In Bremen soll nach den Plänen des Sozialressorts der Regelsatz am 1. Oktober rückwirkend zum 1. Juli um zwei Prozent angehoben werden jedoch hat der Senat noch nicht entschieden.

Ebenfalls auf eine Senatsent scheidung wartet noch die Forderung der Sozial-Deputation nach einem pauschalen Kleidergeld für Sozialhilfe -EmpfängerInnen. Die Grünen hatten 60 Mark vorgeschlagen, das Sozialressort 45 Mark als angemessen erachtet, und Bremens Finanzsenator Claus Grobecker will nur 35 Mark zahlen. Die Deputierten für Soziales hielten die vorgeschlagenen 45 Mark monatliches Kleidergeld nicht für ausreichend und wollen im August das Thema erneut behandeln.

Ase

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