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Staat soll Kirchensteuer einziehen

Berlin (dpa) - Der Vorsitzende der Berliner Bischofskonferenz und katholische Bischof von Berlin, Georg Sterzinsky, hat einen Gesetzentwurf zur Regelung der Kirchensteuer dem DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maiziere übermittelt. In der DDR soll eine Regelung wie in der BRD vom 1.1.91 an gelten.

Auch das evangelische Konsistorium Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, daß ab 1991 die Kirchensteuer staatlich eingezogen werden soll. In den evangelischen Kirchen in der DDR war die Verfahrensweise beim Kirchensteuereinzug bisher umstritten. Kirchenleitende Stellen haben sich inzwischen jedoch auch für eine Übernahme des Systems der BRD ausgesprochen. Definitive Regelungen stehen in den Landeskirchen noch aus. Kritiker des Kirchensteuersystems fürchten eine Kirchenaustrittswelle in der DDR bei einer Einführung. Andererseits hat sich die Abgabe von Beiträgen der Gemeindemitglieder im Rahmen eines kircheneigenen Einzugsverfahrens in der DDR als ineffektiv erwiesen und wird auch als ungerecht angesehen, weil die Beitragshöhe überwiegend auf Selbsteinschätzungen beruht.

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