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Spucken ist eine Sünde

■ ...und eine Beleidigung, aber keine Körperverletzung

Zweibrücken (dpa) - Wer einen anderen anspuckt, begeht zwar eine Beleidigung, in der Regel aber keine vorsätzliche Körperverletzung. Mit dieser Begründung hat der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken den Fall eines wegen Spuckens zu 1.500 D-Mark Geldstrafe verurteilten Autofahrers an das Landgericht Kaiserslautern verwiesen. Dieses muß nun das Strafmaß neu festsetzen.

In dem Rechtsstreit, der bereits drei Gerichte beschäftigt hat, ging es um einen Streit zweier Autofahrer um den ersten Platz vor einer Autowaschstraße, bei dem es dann zum Spuckangriff kam. Das Amtsgericht Pirmasens wie auch das Landgericht Zweibrücken verurteilten den Spucker darauf wegen Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu 1.500 D-Mark Geldstrafe. Das Oberlandesgericht Zweibrücken als Revisionsinstanz hob den Schuldspruch wegen Körperverletzung nun jedoch auf.

(Az: 1Ss 238/89)

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