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Sprachgesetz für Minderheiten

BUKAREST dpa ■ Die zwei Kammern des rumänischen Parlaments haben gestern ein neues Gesetz für die Kommunalverwaltung gebilligt, das nationalen Minderheiten mehr Rechte auf den Gebrauch ihrer Muttersprache einräumt. Danach dürfen diese im Umgang mit der Verwaltung ihre Muttersprache benutzen, wenn ihr Anteil in der Ortschaft mindestens 20 Prozent beträgt. Die Regelung kommt vor allem den 1,7 Millionen in Rumänien lebenden Ungarn zugute. Die Ultranationalisten befürchten, dass das Ungarische zur zweiten Amtssprache werde und das Gesetz somit gegen die Verfassung verstoße. Laut dem rumänischen Rundfunk wollen sie deshalb beim Verfassungsgericht klagen. Eine weitere Abstimmung in den Kammern ist notwendig, gilt aber als Formalie.

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