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Spielregeln auch in der DDR einhalten

Frankfurt (dpa) - Die Regeln des Wettbewerbsrechts gelten für bundesdeutsche Unternehmen auch auf dem Gebiet der DDR. Verstöße dagegen können daher auch dort rechtlich verfolgt werden. Darauf hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt am Dienstag hingewiesen. Es gebe keine „vermeintliche Rechtlosigkeit in der DDR“, die ausgenutzt werden könnte. Um Wettbewerbsverstöße in der DDR zu ermitteln, hat die Zentrale ihre Zweigstellen in Berlin, Hamburg und Hannover personell verstärkt. Anlaß für die Aufforderung war der Versuch eines norddeutschen Möbelhändlers, für sich als „Preisbrecher in Deutschland“ und als „Nummer eins“ zu werben. Das Landgericht Kiel habe ihm diese Werbung nun mit einer einstweiligen Verfügung verboten.

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