: Spaß im kühlen Nass kann teuer werden
Celle (dpa/taz-light) – Wer sich im Schwimmbad tummelt, muss selbst aufpassen, dass er nicht auf nassem Boden ausrutscht. Entspricht der Einbau der Fliesen den Vorschriften, so stehen die Chancen auf Schmerzensgeld nach einer Rutschpartie schlecht. Diese Erfahrung machte eine Frau aus Celle, die sich im Schwimmbad verletzt hatte und 15.000 Mark Schmerzensgeld einklagen wollte. Das OLG Celle wies ihre Klage gegen die Kurgesellschaft ab.
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