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Archiv-Artikel

Sparkasse muss NPD-Geld dulden

BERLIN afp ■ Die Berliner Sparkasse muss der rechtsextremen NPD nun doch ein zumindest vorläufiges Girokonto einrichten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, der Grundsatz der Chancengleichheit gebiete es, die NPD ebenso wie andere Parteien zu behandeln und auch ihr ein Konto zu gewähren. Dies gelte auch für die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit wurde einem Eilantrag des NPD-Bundesverbandes stattgegeben. Das Gericht verwies darauf, dass Grundgesetz und Parteiengesetz den Parteien Chancengleichheit garantierten und jeden Träger öffentlicher Gewalt zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichteten. Die Richter verwiesen auch darauf, dass das Verbotsverfahren gegen die NPD im März 2003 eingestellt worden war. Die NPD wolle an der Europawahl im Juni teilnehmen und benötige für den zu führenden Wahlkampf Spendengelder. Laut Parteiengesetz könnten aber nur Spenden in einer Höhe von bis zu 1.000 Euro in Bargeld erfolgen. Dann sei ein Konto erforderlich.