piwik no script img

Sozialplan nicht zwingend

Kassel (ap) - Bei Betriebsänderungen und Stillegungen von Betrieben muß nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in den ersten vier Jahren nach Gründung des Unternehmens für die Arbeitnehmer kein Sozialplan aufgestellt werden. Das gilt nach der höchstrichterlichen Feststellung auch dann, wenn der Betrieb bereits länger besteht, aber erst in den letzten vier Jahren von dem Unternehmen übernommen worden ist. Dadurch sollen die Gründung von neuen Unternehmen erleichtert werden. Anlaß zu diesem Urteil gab der Prozeß wegen des Sozialplanes für die Arbeitnehmer einer Berliner Fleischwarenfabrik, die auf ein anderes Unternehmen übergegangen und später aus Rentabilitätsgründen stillgelegt worden ist. (AZ: Bundesarbeitsgericht1ABR 14/88).

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen