: Sozialhilfestreichung für Flüchtlinge
Essen (taz) - Die Stadt Essen setzt ihren Beschluß, De–facto–Flüchtlingen die Sozialhilfe zu verweigern, wenn diese nach dem 15. Dezember 1986 nach Essen gekommen sind, vorläufig nicht in die Tat um. Der Grund hierfür ist ein Eilentscheid, den ein Betroffener beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erwirkt hat. Danach ist die Kommune zwar nur in dem betreffenden Einzelfall zur vorläufigen Gewährung von Sozialhilfe verpflichtet. Jedoch teilte Essens Sozialdezernent Herber jetzt auf Anfrage mit, daß bis zu einem „ordentlichen Urteil“ in dem laufenden Verfahren auch den übrigen Flüchtlingen, die unter den oben genannten Verwaltungsbeschluß fallen, Sozialhilfe vorerst noch gezahlt bzw. bewilligt werde.
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