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■ Am RandeSozialhilfeanspruch nicht für Mietwohnung

Weimar (dpa) – Bosnische Kriegsflüchtlinge, die wegen beengter Wohnverhältnisse aus einem Wohnheim ausgezogen sind, haben nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das Gericht entschied, daß Ausländer sozialhilferechtlich auch dann darauf verwiesen werden können, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wenn sie dazu ausländerrechtlich nicht verpflichtet sind (Az. 2EO 514/96).

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