: Sozialhilfe steigt wie die Rente
BERLIN ap ■ Die Regelsätze der Sozialhilfe sollen auch in den nächsten drei Jahren in gleicher Höhe wie die Renten angehoben werden. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Damit werden verschiedene Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz noch einmal befristet verlängert. Die Renten, auf die sich die Sozialhilfeanpassung bezieht, werden jeweils zum 1. Juli entsprechend der Lohnentwicklung erhöht; in diesem Jahr waren es rund zwei Prozent mehr. Die Sozialhilfe-Regelsätze decken die Kosten für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die besondere Förderung von Kindern durch einen ergänzenden Freibetrag wird nach Mitteilung des Arbeitsministeriums ebenfalls für weitere drei Jahre beibehalten. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
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