■ Telegramm: Soziale Kürzungen sind Rechtens
Kassel (AP) – Kürzungen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe verletzen weder das Grundrecht auf Eigentum noch das Sozialstaatsprinzip. Das gilt auch dann, wenn gleichzeitig die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung steigen. Diese Grundsatzentscheidung traf gestern das Bundessozialgericht. Demnach wird das Grundgesetz bei solchen Kürzungen nicht verletzt – auch nicht der den Schutz des Eigentums garantierende Artikel 14 (Az: 11 RAr 27/96).
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