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Sorgerecht in der PraxisDie Väter und ihre Pflichten

Das größte Problem in der Praxis des Sorgerechts: Die meisten getrennten Väter zahlen nicht Unterhalt wie sie sollten. Andere wollen sich kümmern, dürfen aber nicht.

Können künftig mit richterlicher Hilfe zusammenfinden: Vater und Sohn. Bild: ap

BERLIN taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Dienstag, mit dem ledige Väter beim Sorgerecht verheirateten Vätern künftig rechtlich gleichgestellt werden, wird weitgehend positiv beurteilt.

Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspreche, sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Das ist eine gute Nachricht für Väter, beurteilte Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" das Urteil.

Das Urteil sei ausgewogen und enthalte keinen Automatismus, kommentierte Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): "Es ist gut, dass das Sorgerecht nach der Geburt zunächst der Mutter übertragen wird. Und später, wenn es um die gemeinsame Sorge geht, hat der Vater nun das Recht, diese einzuklagen, wenn sich die Mutter dagegen sperrt." Im Alltag ist der Umgang mit der Sorge nämlich nicht immer so klar und eindeutig - vor allem wenn es um die Definition von Rechten und die Erfüllung von Pflichten geht.

Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.

Es gibt aber auch viele strittige Fälle: Väter und in wenigen Fällen auch Mütter, die keine Sorge walten lassen. 90 Prozent der insgesamt 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen. 60 Prozent der getrennten Väter zahlen keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt. "Alleinerziehende Mütter mit solchen Problemen müssen geschützt werden. Ihnen würde zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet, müssten sie im Falle des automatischen Sorgerechts vor Gericht die alleinige Sorge erst wieder einklagen", sagte Edith Schwab der taz. Inzwischen seien aus den Gerichten Fälle bekannt, bei denen das zugesprochene gemeinsame Sorgerecht wieder rückgängig gemacht wurde, weil der Vater seinen Pflichten nicht nachkam.

Und dann gibt es Väter, die sich kümmern wollen, es aber nicht dürfen, weil die Frauen es nicht zulassen. Studien zufolge verlieren viele Väter etwa ein Jahr nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern. Das hat vielfach damit zu tun, dass die Mütter den Umgang zwischen Vätern und Kindern auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränken.

Die Folge: Betroffene Väter geben im Kampf gegen die Mutter irgendwann auf. Manche Väter ziehen sich dann auf die Rolle des "Zahlvaters" zurück, andere stellen die Unterhaltszahlungen einfach ein. Die Mütter haben dann einen Grund mehr, das Sorgerecht zu verweigern. Ein Teufelskreis, in dem die eigentlichen Leidtragenden die Kinder sind. "Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber Kriterien schafft, die eindeutige Voraussetzungen für die Klagemöglichkeit von Vätern definieren", sagt Edith Schwab vom VAMV.

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30 Kommentare

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  • S
    Sascha

    Ich bin ständig auf der Suche nach Urteilen und oder Berichten, die sich auf Mütter beziehen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Meine Kinder leben bei mir. Die Mutter zahlt keinen Unterhalt, kümmert sich nicht um die Kinder. Sie hat sie seit über 2 Jahren nicht gesehen. Erkundigt sich auch nicht, wie es ihnen geht. Teilt mir noch nichteinmal neue Adressen / Telefonnummern mit. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Bekomme es aber nicht. Begründung: Die natürliche Bindung zwischen Kind und Mutter hat Vorrang... Als Vater steht man im deutschen Recht ganz hinten an...

  • S
    sean

    @Ireen

     

    Zitat:

     

    "Frauen kümmern sich 24 Stunden täglich um Kinder, haben deshalb kein geregeltes Einkommen, müssen sich mit schlechten Schulen und mäßigen Kindergärten herumschlagen, verdienen weniger oder sehen sich vonHartz IV konfrontiert..."

     

    Liebe Ireen,

    ich frage mich nur, wie ich als alleinerziehender Vater zweier (!) kleiner (!) Kinder das krasse Gegenteil ihrer "armen Mütterlein-Position" darstellen kann. Sind Frauen also doch das schwächere Geschlecht?

  • J
    Jörg

    Hallo will nur mal anfügen das es auch leider so ist, das viele Väter pünktlich und über 100% zahlen....alerdings nicht mal 10% beim Kind ankommen. In meinem Fall wurde das Kind in der Schule gehänselt (wg Klamotten im Penner look, und die Mutter jeden Tag in Moderner Markenware rumrennt!!

    Es gibt immer 2 Seiten

  • I
    Ireen

    Frauen kümmern sich 24 Stunden täglich um Kinder, haben deshalb kein geregeltes Einkommen, müssen sich mit schlechten Schulen und mäßigen Kindergärten herumschlagen, verdienen weniger oder sehen sich vonHartz IV konfrontiert, werden öfter zur Arbeit zu dumping-Löhnen abkommandiert, um im Alter von Nudelsuppe zu leben, aber selbst, wenn Sie keine Kinder haben, hält man sie vermittels Glass-Ceiling von Karriere ab, aber trotzdem erstreiten die Männer ein Recht nach dem anderen, das Frauen schlechter stellt als zuvor. Das ist das seltsame Drama des deutschen Verständnisses von Gleichberechtigung.

  • EV
    ein Vater

    Frau Schmollack, wie haben Sie es nur geschafft zwei so unmögliche Artikel mit falschen Behauptungen innerhalb eines Tages zu schreiben und wie haben Sie es geschafft diese auch noch hier zu veröffentlichen? Gibt es keine Redaktion, die mal gegen liest? Ich bin mir sicher, auch unter den 9797 "GenossInnen" gibt es den ein und anderen Vater, der sich den Ars** aufreißt um seine Kinder sehen zu dürfen. Diese hätten sicher auf die vielen falschen Behauptungen hingewiesen und Sie vor einer Veröffentlichung gewarnt. Oder waren Sie so von sich und Ihrer Meinung so überzeugt, dass Sie keine Zweifel an Ihrer Meinung hatten? Haben Sie die denn jetzt?

     

    @ Helterskelter: es ist immer wieder amüsant, wie sehr man (äh frau) auf die eigene falsche und auch für die Kinder schädigende Meinung beharrt. Es werden tote Argumente gebracht, eine sachliche Diskussion wird daurch unmöglich. Bringt man Fakten und Argumente, unterlegt diese mit Zahlen, Studien und dergleichen, so beharren Sie noch weiter auf Ihrem unmöglichen Standpunkt und reagieren kindlich nach dem Motto: "...aber trotzdem!". Schade.

  • P
    PeterWolf

    Ich habe den Eindruck, der Titel „alleinsorgeberechtigt“ ist eine Art Statussymbol.

    Seit ich nach dem EuGH Urteil letzten Jahres die „gleichberechtigte Sorge“ vorschlug, wurde nichts unterlassen, mir jede Motivation und Argumentation dafür zu nehmen!

    Keine Erhöhung des Unterhalts, stattdessen mehr Anteil durch Zeit. Aktuell 4,5 Wochen. (Sommerferien). Statt vorher 2 Wochen.

    Was in der Zeit mit der Tochter anfangen? LOL.

    Soviel Zeit gibt’s gar nicht!!!

    (Und ich sehe sie nun wirklich oft)

     

    Viele Grüße

     

    Peter Wolf

  • H
    Horst

    Wie stellt Frau Schmollack es sich denn vor? Ist der Vater arm, arbeitslos oder Hartz-IV-Empfänger, soll er vom Sorgerecht ausgeschlossen werden, weil er den Kindesunterhalt nicht zahlen kann? Geld gegen Sorgerecht?

  • H
    Helterskelter

    Danke Simone Schmollack für Ihren ausgewogenen Test/Kommentar. Dass der den meisten der hier ihren Senf gebenden Herren nicht schmeckt, ist ja klar: diese Wahrheiten will man als angeblich fortschrittlicher Mann natürlich nicht hören. Auf die Rechte pochen, aber den Pflichten nicht nachkommen: wie passt das zusammen? Ein großer Teil jener 60% Väter, die zu wenig oder keinen Unterhalt zahlen, sind nicht etwa schlechte Verdiener, sondern arbeiten schwarz, "rechnen" sich als Selbstständige arm oder verdienen sogar sehr gut und knausern trotzdem mit allen Tricks um jedem Cent, dafür brauche ich nicht die Statistik zu bemühen, da reicht ein Blick in den Freundeskreis. Und das ist ein verdammt unwürdiges Verhalten, weil am Ende mal wieder die Kinder drunter leiden.

  • C
    Claudia

    Es gibt aber auch Mütter, die allein aus einem Machtinstinkt heraus auf das gemeinsame Sorgerecht pochen. Sie wollen juristisch auch dann Mutter bleiben oder es werden, selbst wenn sie es im Alltag schon lange nicht mehr sind oder es noch nie waren. Gemeint sind all jene die dies als finanzielle Absicherung sehen, sich aber einen feuchten Sch… um ihre Kinder kümmern. Oder die die den Vätern die Kinder aus Rache entziehen.

     

    Teilzeit auch für Männer…. Ist doch schon lange normal, wer hat denn heutzutage noch einen Vollzeitjob.

    Und was ist mit den Müttern die Vollzeit arbeiten (oder oft sogar beide Elternteile)?

     

    Wichtiger ist der Vergleich zwischen den Eltern:

    Wer hat das Kind bisher überwiegend betreut? Wer kann dem Kind Kontinuität etc. bieten?

     

    Man sollte aufhören um das Kind zu kämpfen, sondern einzig und alleine darum kämpfen dass die für das Kind beste Entscheidung getroffen wird.

    Und das allerbeste für jedes Kind ist, wenn nicht von allen Seiten daran herumgerissen wird sondern man sich, dem Kind zuliebe, möglichst friedlich einigt und einen Weg findet der für alle beteiligten, vor allem für das Kind, am besten ist.

  • R
    Rad

    Einen derartig einseitigen Artikel habe ich schon lange nicht mehr gelesen und das ausgerechnet in der taz. Da stimmt ja nicht ein einziger Satz.

    Da wird einem äußerst konservativen Lobbyverband, der ein Frauenbild vertritt, dass irgendwo zwischen katholischer Gottesmutterverehrung und nationalsozialistischem Mutterkreuz hängt, kommentarlos Raum für eine faktisch falsche Stellungnahme gegeben und ohne, wie es die journalistische Sorgfaltspflicht verlangt, die "Gegenseite", z.B. in Form des weit über 2.000 Mitgliedern starken Vereins "Väter im Aufbruch", zu Wort kommen zu lassen.

    Ich sehe nicht ein, warum ich für diese unterirdisch schlechte Qualität weiterhin auch noch bezahlen soll und werde mein Abo kündigen.

  • RL
    Robert Langer

    Ein schöner Kommentar zum Artikel Frau Schmollack, also wenn er in der Bild gestanden hätte.

    Wenn Väter in Deutschland den Kindsunterhalt nicht zahlen und sei es nur 5 Euro weniger als gefordert ist das ein Straftatsbestand.Und endet immer mit einem Verfahren und Urteil.Nicht selten bei Totalverweigerer im Knast.

    Ihre Statistik sagt aus das 60% aller Väter weniger als den Unterhaltsregelsatz zahlen und diesen Satz auch nicht zahlen müßen.

    Das kann viele Gründe haben. Zum Beispiel muß ein Vater für mehr als ein Kind Unterhalt zahlen wird oft der Väterliche Selbstbehalt erreicht. Also kann er nicht mehr zahlen da ihm kaum mehr als der Hartz4-Satz bleibt.

    Auch sind Arbeitslosigkeit, Notwendiger Arbeitswechsel, Geringverdiener usw. als Begründung denkbar.

    Frau Schmollack wenn schon Statistik dann auch bitte richtig erklären. Zumindest in der TAZ !

  • M
    mat

    Hi Andre,

    also wenn unter einem anderen Artikel weiter geschrieben werden soll, dann doch besser unter einem darüber, dass Frauen vor gut 50 Jahren quasi das Sorgerecht für sich selbst erhalten haben. Dann hört auch dieser Unsinn auf, dass sie per Geschlecht ausschließlich zur Verantwortung für Andere in der Lage seien.

    Im systemischen Universum gibt es keine Geschichte, Frau Schmollack!

     

    Der Konflikt ist doch gaz klar: Ein Verband von Alleinerziehenden braucht Alleinerziehende. Kinder aber brauchen jede Ressource, die auch nur möglicherweise zur Verfügung steht. Wenn die Eltern sich getrennt haben, brauchen sie trotzdem gemeinsam Erziehende.

    Da muss sich die Taz einfach mal positionieren: Geht es um die Frauen oder um die Kinder?.

     

    In dem Kommentar ist richtig, dass sich fast das gesamte Jugendhilfesystem in D auf "allein" erziehende Frauen bezieht. Aber doch nicht, weil es bei denen so toll klappt, sondern weil die eben so viel Hilfe brauchen!

     

    Wie wäre es denn, wenn wie im europäischen Umland gesellschaftlicher Konsens wird, dass beide Eltern in ihrer Elternschaft unterstützt werden, und diese auch verlangt wird - von beiden? (Frankreich fährt die Ganztagsbetreuung wieder runter)

     

    Dann wäre es aber nicht mehr möglich, dass das Jugendhilfesystem mit Kindeswohlargumenten finanziert und ausgebaut wird - weil die alleinige Verantwortung kaum funktioniert - , während es inhaltlich das Fußvolk des Feminismus darstellt - und das Alleinerziehen als Frauenrecht fordert.

     

    Der notwendige flankierende Schritt für die Vorschläge der Justizministerin muss also sein, die Jugendämter auf die Umsetzung des gesellschaftlichen Konsens zu verpflichten, statt dass Sozialwissenschaftlerinnen festlegen, auf welche Ideologie hin die Gesellschaft um zu erziehen sei.

  • M
    Martin

    Zum Leitartikel "Vater ist nicht gleich Vater"

     

    Wie ist das jetzt genau mit der Rechtssprechung bei Frau Schmollack ? Erst wenn die Mehrheit der Väter bewiesen habe, dass sie mit dem neuem Recht etwas Sinnvolles anfangen könne, dann solle die Rechtslage gelten. Ich bestreite die Präposition, dass die Mehrheit der Väter kinder-untauglich sei, ich lehne den Paternalismus ab, dass man sich eine geltende Rechtslage -in einem Rechtsstaat!- erst verdienen müsse, ich verurteile es, alle in einem Topf zu werfen und stelle in Abrede, dass "Mutter gleich Mutter" ist. Und ja, dieser Artikel ist anmaßend.

  • I
    immmerweiterso

    Was für ein Spiel auf dem Rücken der Kinder. Da werden die persönlichen "Hassatacken" der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Spätfolgen? Kümmert die Gerichte und Jugendämter nicht. Ein Kind benötigt Mutter und Vater, hat beide lieb. Die kleine Kinderseele wird zerrissen, wenn sie sich entscheiden soll oder auf Druck muss.

    Wann werden die zuständigen Behörden und Gerichte endlich zum Wohle des Kindes entscheiden und den Egotripp der Eltern einhaltgebieten. Mütter haben nicht das Recht ihren Kindern den Vater vorzuenthalten. Nicht Geldstrafen sondern Freiheitstrafen wären angebracht. Väter haben in unserer Gesellschaft als Erziehnder noch keinen Platz. Der Kindersunterhalt ist selbstverständlich zu leisten. Jedoch die Berechnung ist wirklich fragwürdig. Ein Hartz I-V Kind (6-13 Jahre) soll mit 211 € auskommen. Jetzt setzt am die Düsseldorfertabelle dagegen.Da fängt es erst bei 364€ an. Es muss hier die Frage an den Gesetzgeber gestellt werden, ob wir Kinder zweier Klassen haben? Und wie ein Vater noch wirtschaftlich überleben soll?

    Kinder können auch nach einer Trennung gesund und glücklich aufwachsen, wenn es die Eltern zulassen. Sieht am an meinen Jungs:)

  • BW
    Bernd Weissbarth

    Respektlos, empörend, menschenverachtend und in Inkompetenz kaum zu übertreffen der Kommentar von Frau SIMONE SCHMOLLACK. Ekelhaft! Ich kann mich sämtlichen Kommentaren meiner Vorredner nur ausdrücklich anschließen. Dieser Artikel ist eine Schande für die Taz.

    Machen sie sich wenigstens die Mühe, den Artikel von MAT zu lesen und zu verstehen. Ich lade sie herzlichst ein, dieses Thema mal sach- und fachgerecht aus den Augen der Kinder zu besprechen. Nur so am Rande: ich habe zwei Söhne und darf beide nicht sehen. Toller Rechtsstaat. Hier macht jeder (Amtsrichter) was er will, und das sogenannte Recht wird gebeugt. Dabei heißt es: das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Die Eltern haben die Pflicht zum Umgang. Aber eben nicht immer und schon gar nicht, wenn der Amtsrichter schon vor 1998 im Dienst war und seine bisherige Regelung/Rechtssprechung auf den Kopf gestellt wurde.

  • O
    Ole

    Die Geschichten sind sehr unterschiedelich. Es geht auch so: Vater meldet Insolvenz an, arbeitet schwarz, kauft sich immer die neuste Techink, besitzt Auto, Motorrad (natürlich auf seiner neue Freundin angemeldet), fährt in den Urlaub 2 Mal im Jahr und zahlt keinen Cent. Ist das gerecht? Ob verheiratet oder nicht, der jenige, der in DE das Kind bei sich hat (Frau oder Mann), hat geldmäßig gesehen, schlechtere Karten, wobei es anderes herum sein sollte...

  • VE
    Von einem ledigen Vater...

    ... auch ich bin sehr überrascht über diesen rechts-konservativen Artikel in der TAZ, der nicht weit über die bisherigen Klischees hinausgeht und Statistiken zitiert, die genau daraus entstanden sein könnten, dass es eben bisher nicht zu einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Müttern und Vätern kommen konnte, sondern die politisch-rechtlich manifestierten "Macht"-Verhältnisse einseitig Gewinner und Verlierer hervorgebracht haben. Meine Vermutung: die Statistiken werden sich ändern, so dass man dann ablesen kann, wie gerne Väter die Verantwortung für ihr Kind übernehmen...

  • UK
    Ulrich Kratz

    Ganz wichtig, dass Frau Schwab hier unkommentiert ihre einseitige Sicht der Dinge zu Markte tragen darf!Einfachste Grundsätze der Gleichberechtigung (das ist entgegen der Wahrnehmung vieler keine Einbahnstraße)wurden in diesem Kontext bisher gar nicht und werden auch mit der geplanten Neuregelung immer noch höchstens unzureichend umgesetzt!

    Undiskutiert bleibt nämlich, wie der Boykott in der täglichen Ausübung des Sorgerechts gehandhabt wird.Solange weder Umgangsboykott noch anderweitige Verweigerung auch richterlich verfügter Regelungen sanktioniert wird, bleibt auch das gemeinsame Sorgerecht eine schöne Papierregelung.

    Beispiel? Richterlich verfügte Urlaubsregelung,Urlaub mit dem Vater für die ersten zwei Ferienwochen.Am ersten Ferientag sind Mutter und Kinder unauffindbar.Frau Schwab unterstützt als Rechtsanwältin genau dieses Vorgehen, da sie weiß ihrer Mandantin geschieht auch beim 10. mal nichts!

    Das Wohl des Kindes ist eine klassische Chimäre, herausgezerrt zur Vertuschung gänzlich anderer Interessen, immer dann wenn Stupsnase und Kulleraugen rationale Argumentze aushebeln sollen.

    Noch ein zusätzlicher Aspekt, im Kontext kaum diskutiert, bei Nicht-Betroffenen auch kaum bekannt: direkte finanzielle Interessen.Wer das Sorgerecht alleine hat, hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, erhält zwangsläufig Barunterhalt, leistet selbst Betreuungsunterhalt.

    Bei zwei Kindern eines unverheirateten Paares ein Netto Einkommensunterschied von ca 1750.-Euro (entgegen aller Gleichberechtigungsansprüche hier klassisch aufgeteilt: "Der" eine bezahlt 700.-, "Die" andere erhält 700.- plus Kindergeld.

    Die Latte Macciato will bezahlt sein, zum Wohl der Kinder!

  • H
    Holzer

    Wie wäre es wenn man endlich mal den eigentlich Betroffenen mehr Mitspracherecht einräumen würde?Kinder sind immer die Hauptleidtragenden wenn sich Mama und Papa ihr Ego pinseln!Das Gesetz wird an der bisherigen Situation gar nichts ändern!Leider!

  • A
    Andre

    Dir Kommentare sollten hier nicht neu anfangen, sondern weitergehen beim Vorläuferurteil/artikel:

     

    http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/kommentarseite/1/sorgerecht-ist-menschenrecht/kommentare/1/1/

     

    Viele Grüße

     

    Andre

  • RG
    Roland Geibel

    Zwei Anmerkungen:

     

    >> 60 Prozent der getrennten Väter zahlen keinen,

    >> unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt.

    Bei den getrennten Muettern ist der Anteil der Unterhaltsverweigerer(innen) viel groesser.

     

    >> Das hat vielfach damit zu tun, dass die Mütter

    >> den Umgang zwischen Vätern und Kindern auf das

    >> gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränken.

    Falsch.

    Das hat vielfach damit zu tun, dass die Mütter den Umgang zwischen Vätern und Kindern boykottieren (teilweise zu 100 %). Und die Richter und Jungendaemter lassen sie gewaehren, sagen, "wir koennen nichts machen".

  • F
    facha

    jetzt noch einen faireren,untendenziöseren artikel

    einer frau,die nicht nur das böse sucht,sondern erst

    mal in die statistiken schaut......manchmal auch interssant nicht immer nur die auf die eigenen augen zu beschränken,sondern den versuch zu starten,sich

    davon punktuell kurzzeitig zu lösen!schafft chance

    zur objektivität!!!

  • F
    facha

    jetzt noch einen faireren,untendenziöseren artikel

    einer frau,die nicht nur das böse sucht,sondern erst

    mal in die statistiken schaut......manchmal auch interssant nicht immer nur die auf die eigenen augen zu beschränken,sondern den versuch zu starten,sich

    davon punktuell kurzzeitig zu lösen!schafft chance

    zur objektivität!!!

  • TA
    T. aus Oldenburg

    alleine der Satz lässt meine Kopf schütteln. Die meisten getrennten Väter zahlen nicht Unterhalt wie sie sollten. Andere wollen sich kümmern, dürfen aber nicht.

     

    Unterhalt zahlen ist nicht gleichzusetzen mit "sich kümmern". Meiner Meinung nach sollten Väter grds das Sorgerecht bekommen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht ihre Pflicht nur dadurch erfüllen den Unterhalt zu zahlen. Vielmehr sollte es zur Pflicht werden, dass sie sich aktiv kümmern und sich für das Wohl des Kindes interessieren. Leider ist das Umgangsrecht halt nur ein Recht und keine Pflicht.

  • M
    mat

    Verkommt die Taz jetzt zur reinen Hören-Sagen-Verbreitungs-Gazette?

     

    Wo bitte sehr gibt es in D ein gesetzlich garantiertes Mindestmaß an Umgang?

    Nirgends. Das geht so weit, dass Familiengerichte sich "aus Kindeswohlgründen" weigern, diejenigen Umgangsurteile, die sie selbst aus Kindeswohlgründen gefällt haben, auch z.B. durch Zwangsgeld gegen verweigernde Mütter durchzusetzen: Müsste die Mutter zahlen, ginge es dem Kind schlechter!

     

    Wenn 60% der Väter keinen, unregelmäßigen oder zu wenig Unterhalt zahlen, bitte ich mal darum, diejenigen heraus zu rechnen, die es einfach nicht können. Oder ist für die Taz ein Busfahrer grundsätzlich nicht sorgerechtsfähig, weil er die 100% der Düsseldorfer Tabelle nicht für 3 Kinder zahlen kann?

    Wer arbeitslos wird, verliert automatisch auch die Kinder?

     

    Andersrum wird ein Schuh draus! Seit bei Scheidungen die Grundregel der Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts gilt, hat sich die Zahl derjenigen, die den durch Gericht oder Jugendamt festgelegten Unterhalt zahlen, weit erhöht. Und die schlechtesten Unterhaltszahler sind Frauen, bei denen die Kinder nicht leben.

     

    Und wo steht, dass jetzt unverheiratete Väter den verheirateten gleich gestellt werden? Nirgends!

    Das wäre EINE Option aus dem aktuellen Urteil, gegen die die Taz durch Simone Schmollack ja gerade anschreibt.

    Die Übergangsregelung, die eingesetzt wurde, bedeutet, dass die Väter von sich aus auf gemeinsames Sorgerecht klagen können, es kann aber auch dagegen an gegangen werden. Die ersten Monate der Vaterschaft gehen also erst mal mit Klagen einher.

     

    Die Gleichstellung (der Väter, und nicht zwischen Vätern und Müttern!), wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert, würde bedeuten, dass die Väter durch Geburt und Anerkennung der Vaterschaft automatisch das Sorgerecht innehaben, und die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden kann.

    Das fordert das Bundesverfassungsgericht aber ausdrücklich nicht.

     

    Interessant wird nun, ob die Bundesregierung eine erneute Klage riskiert, oder sich gleich, wie von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagen, auf den Europäischen Gerichtshof bezieht.

     

    Dass der Verband der Alleinerziehenden da Sturm läuft, ist klar, schließlich macht das Urteil klar, dass das Alleinerziehen kein Frauenrecht ist.

     

    Wer hat, wie Sie in Ihrem Kommentar schreiben, den Müttern die Erziehung der Kinder überantwortet? Die Argumentation zu den Ganztagsbetreuungen ist, dass vor Allem alleinerziehende Frauen die Kinder eben nicht vorwiegend erziehen sollen, weil Studien ergeben haben sollen, dass sich die Kinder in Krippen usw. besser entwickeln!

     

    Und wieso ist müssen unverheiratete Väter ihre Fähigkeit zum Sorgerecht beweisen, während Sie selbst vor einigen Tagen mit den Maciato-Müttern beschrieben haben, wie sehr diese Mütter ihre Kinder wegen der eigenen Überforderung ablehnen?

  • P
    Peter

    Dem Vater Staat geht es in Wiklichkeit nicht um das Recht seiner Bürger sondern darum, möglichst viel von seinen Bürgern abzuzapfen! Wo keine Lobby, da Unterdrückung und Ausbeutung. Schaut euch die Situation von alleinerziehenden Müttern UND Vätern doch mal genauer an - himmelschreiende Ungerechtigkeiten in der Gesetzgebung... viele Beispiele könnten genannt werden - eben... es gibt keine Lobby - was würde es bringen?! Die gerade gesprochenen Urteile sind doch nur Augenwischerei!!!

  • H
    Horst

    Wie kommt Frau Schmollack zu der Aussage daß 60% der Zahlväter den Unterhalt keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt zahlen?

    Lt. Bundestagsdrucksache 1505369 von 2005 ergeben sich ganz andere Zahlen: Demnach erhalten 54% aller kindesunterhaltsberechtigten Mütter den Kindesunterhalt regelmäßig und in voller Höhe, nur 26% erhalten keinen Kindesunterhalt.

    Sind Mütter dagegen in der Pflicht an den beim Vater lebenden Nachwuchs zu bezahlen, ändert sich das Bild dramatisch, denn 84% aller kindesunterhaltsberechtigten Väter erhalten keinen einzigen Cent Kindesunterhalt von der Mutter.

    Im Vergleich sind Väter also geradezu mustergültige Zahler. Wenn also schon das Zahlungsverhalten von Kindesunterhalt das Sorgerecht tangieren soll, warum erhalten denn dann Mütter das Sorgerecht automatisch, Väter jedoch nicht? Es müßte umgekehrt sein.

  • DS
    Daniel Strass

    In einem feministischen Kampfblatt einen ausgewogenen Artikel zum Thema Väter und Sorgerecht zu erhalten, scheint wohl etwas zu viel verlangt zu sein.

    Ich erlaube mir dennoch ein paar Anmerkungen zu den hier verbreiteten Halb-und Garnicht-wahrheiten :

     

    Schon der Hamburger-Senat mußte vor ein paar Jahren, als er versuchte Unterhaltsschulden per Inkasso-Unternehmen einzutreiben, feststellen, dass der größte Anteil der Väter mit säumigen Unterhalt nicht leistungsfähig waren, es gab schlicht nichts zu holen.

    Entgegen dem von TAZ und anderen verbreiteten Weltbild von den verarmten alleinerziehenden Müttern, ein Großteil der getrenntlebenden Väter bleibt nach Anzug der Unterhaltszahlungen oft kaum noch das Existenzminimum, ohne allerdings die feministische Jammer-Lobby hinter sich zu wissen.

    Und auch wenn es Frau Schwab sicher bekannt ist, wer in Deutschland keinen (Kindes-)Unterhalt zahlt und seine Leistungsunfähigkeit nicht nachweisen kann, landet im Knast ! Die Nachweiskriterien hierbei sind strenger als bei Hartz IV .

     

    Soviel zum feministischen Klischee - Kein Zahlesel - Kein Sorgerecht . Wer nicht zahlen kann hat Pech gehabt.

     

    Nebenbei bemerkt, bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Zahlungsmoral der Väter deutlich besser ...

    Ach ja , bei den Fällen, bei denen die Kinder beim Vater leben, ist die Zahlungsquote der Mütter im übrigen noch deutlich schlechter.

     

    Aber lassen wir das unsäglich Aufwiegen von Unterhalt und Sorgerecht.

    Die erwähnte Studie zu den Kontaktverlusten der Väter zu ihren Kindern, war die Proksch-Studie. Von Rot-Grün in Auftrag gegeben. Diese besagt ganz klar einen Zusammenhang zwischen dem Fehlen einer gemeinschaftlichen Sorge und dem Kontaktabbruch von Vater und Kind : Jeder 2. Vater ohne gemeinsames Sorgerecht verliert innerhalb von 2 Jahren JEDEN Kontakt zu seinem Kind.

     

    Fakt bleibt weiterhin, dass es inzwischen in den meisten europäischen Ländern in verschiedenen Variationen Normalität ist, dass uneheliche Väter am Sorgerecht beteiligt sind.

     

    Wer es ernst meint mit dem Begriff "Kindeswohl" sollte Aussagen wie "Gemeinschaftkeit läßt sich nicht verordnen"

    , die von den Ideologinnen wie Frau Schwab gebraucht werden, endlich auf den Müllhaufen der Geschichte werfen.

    Unsere gesamte Gesellschaft beruht auf verordneter Gemeinschaft, und nicht auf grenzenlosem Hedonismus.

    Wenn die kleinsten unserer Gemeinschaft betroffen sind, sollte dies um so mehr auch für deren (getrenntlebende) Eltern gelten. Die verdammte Pflicht des Staates wäre diesen klar zu machen, dass dies zum Wohl des Kindes zu kooperieren haben. Statt dessen belohnen die Gericht derzeit jeden von den Müttern provozierten Streit noch mit der alleinigen Sorge.

    Dass es geht, die Eltern auch mit sanften Druck zu einem Verantwortungsvollen Handeln zu bringen, hat seit Jahren Richter Rudolph im Rahmen des Cochemer-Modells gezeigt.

    Mit schnellen Verfahren, striktes Ablehnen von eskalierenden Schriftsätzen der Anwälte, rasche Anordnung von Mediation, wurde konsequent auf Deeskaltion in den familiengerichtlichen Verfahren gesetzt. Mit dem Erfolg von ca 99% gemeinschaftlicher Elterlicher Sorge im Kreis Cochem, zum Wohle der Kinder.

     

    Ach ja , auch das Cochemer Modell wurde vom VAMV und Frau Schwab verteufelt. Ebenso wie die 12 Jahre geltende Kinderschaftsrechtsreform von 1998.

  • EV
    ein Vater

    Ach nebenbei:

    wenn Sie sich über nicht zahlende Väter aufregen, so geben Sie doch bitte auch mit an, dass es sich dabei um Ausnahmen handeln. Fast alle Väter zahlen fleissig für ihre Kinder, selbst dann wenn ihnen nichts mehr bleibt. Ein Titel ist da schnell zur Hand.

    Es gibt eine Studie, die zeigt, dass diese Zahlungsmoral den Frauen nicht liegt. Es ist zwar seltener, dass eine Frau ihre Kinder nicht sehen darf, doch eine entsprechende Zahlungsmoral wie die Väter haben sie nicht ganz!

     

    Weiter will ich auf Ihren unsäglichen Artikel nicht eingehen...

  • EV
    ein Vater

    Also Frau Schmollack, so geht es nicht. Sie waren heute sehr fleissig und haben viel geschrieben, doch ausser Klischees, Vorurteile und fehlendes Wissen kam leider von Ihnen nicht viel. Vielleicht sind deswegen Ihre Artikel auch schnell wieder in den Tiefen des Internets verschwunden.

     

    Meine Bitte daher: setzen Sie sich doch mal mit betroffenen Eltern zusammen, gehen Sie doch mal zu einem guten Gutachter, reden Sie mal mit den unvoreingenommenen JA Mitarbeitern und lesen Sie sich durch den Wust an Informationen. (Ich weiß, es ist viel, sehr viel Arbeit) Danach dürfen Sie gerne wieder über dieses Thema schreiben, doch bislang fehlt Ihnen das Wissen und die Hintergrundinformationen um einen solchen Text zu schreiben. Bis dahin: bitte seien Sie still und kommentieren nicht so einen Unsinn zusammen. Danke.