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Sorgerecht für ledige VäterBegrenzung der Kampfzone

Auch ledige Väter sollen jetzt bei einer Trennung das Sorgerecht beantragen können. Sind neue Rosenkriege absehbar? Das Cochemer Modell probt eine Alternative.

Auch ledige Väter sollen jetzt bei einer Trennung das Sorgerecht beantragen können. Bild: dpa

Getrennt lebende Väter haben gejubelt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember verkündete, dass ihnen in Deutschland der Weg zu einem gemeinsamen Sorgerecht eröffnet werden muss. Bisher hat eine ledige Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Ein leises Stöhnen dagegen war von FamilienrechtsexpertInnen zu hören: Die gemeinsame Sorge kann so manchem Rosenkrieg etliche weitere Schlachtfelder eröffnen. So jedenfalls lautet die Erfahrung mit dem gemeinsamen Sorgerecht, das schon seit Jahren für geschiedene Elternpaare gilt.

Tragen die Eltern einen Machtkampf über ihre Kinder aus, dann sind Streit um Umgangs- und Besuchsregelungen an der Tagesordnung. Die gemeinsame Sorge bedeutet, dass man sich zusätzlich über die Schulwahl, den Ferienaufenthalt und die Arztbehandlungen einigen muss. "Kinder leiden am meisten darunter, wenn Eltern streiten", sagt Katharina Behrend. Die psychologische Sachverständige für Familiengerichte aus Lemgo kennt aber eine Alternative zum Psychoterror: das Cochemer Modell.

In Cochem-Zell einigen sich seit Mitte der neunziger Jahre trennungswillige Eltern friedlich darauf, wie sie künftig miteinander reden und was nach der Trennung mit ihren Kindern geschieht. Jahrelange Streits um Sorge-, Aufenthaltbestimmungs- und Umgangsrecht finden in dem rheinland-pfälzischen Landkreis nicht mehr statt.

Das klingt wie ein Psychowunder. Jürgen Rudolph, der geistige Vater dieses Mediationsverfahrens, nennt das Modell gern einen "Paradigmenwechsel": "Schlichten statt streiten."

Der Jurist war über 30 Jahre Familienrichter und hat, sagt er, irgendwann regelrecht gelitten unter den "Schlachtfeldern, die Gerichte und Gesetze bei Scheidungen hinterlassen". Denn Richter müssen ein Urteil sprechen und meist sieht das so aus: Eine Seite gewinnt, die andere verliert. Vor allem bei Scheidungen.

"Dadurch wird die Kommunikation zwischen den Eltern noch schlimmer und nichts ist geregelt", sagt Jürgen Rudolph.

Das Cochemer Modell orientiert sich an einer einvernehmliche Lösung: Die Eltern sollen sich einigen. Dabei geht es nicht mehr um die Befindlichkeit von Mutter und Vater, sondern ums Kindeswohl. "Obwohl es auch den Eltern automatisch besser geht, wenn der Druck raus ist", sagt Katharina Behrend.

Weil es den meisten Eltern aber von selbst nicht gelingt, sich in einer emotional hoch aufgeladenen Situation sachlich auseinanderzusetzen, gibt es in Cochem eine Vielzahl an Mediatoren und Familientherapeuten. Und es sitzen AnwältInnen, JugendamtsmitarbeiterInnen und andere Sachverständige mit im Boot.

Das Cochemer Modell hat in der Fachwelt die Runde gemacht: Familiengerichte in Dresden, München, Hannover und Bonn haben das Schlichtungsprinzip adaptiert und weiterentwickelt. In Berlin wendet seit 2006 rund ein Drittel der Familienrichter das "Beschleunigte Familienverfahren" an, wie es hier heißt. Und im Bundesgesetz über das Verfahren in Familiensachen, kurz FamFG, das zum 1. September 2009 geändert worden ist, wurden Bestandteile der Cochemer Praxis aufgenommen.

Aber was passiert, wenn Eltern trotz allem weiter bis aufs Messer streiten? In Cochem, sagt Jürgen Rudolph, gibt es immer eine Einigung: "Wir haben uns darauf verständigt, dass zum Beispiel von den Anwälten keine Anträge auf das alleinige Sorgerecht mehr gestellt werden."

Das klingt nach Druck. Frauen- und Familienverbände kritisieren das. "Uns scheint, dass so manche Entscheidung in Cochem unter fragwürdigen Umständen zustande kommt", sagt Peggi Liebisch, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Es könne vorkommen, dass schlicht so lange verhandelt werde, "bis eine Seite entnervt aufgibt", so Liebisch. Prinzipiell begrüßt der VAMV das Cochemer Modell. Aber seit Jahren habe sich die Ideologie durchgesetzt, so Liebisch, "das die gemeinsame Sorge in jedem Fall besser ist".

Richterin Cornelia Müller-Magdeburg, die in Berlin die Beschleunigten Familienverfahren stark vorantreibt, schränkt denn auch ein: Gerade in den besonderen sozialen Verhältnissen in Großstädten gebe es eben Fälle, die seien nicht zu klären. Man könne sich nicht in jedem Fall einigen. Doch immerhin enden bei den RichterInnen, die nach dem Schlichtungsansatz arbeiten, 80 bis 90 Prozent der Verhandlungen mit einer Einigung statt eines Urteils.

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13 Kommentare

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  • BK
    Bernd Kaczmarek

    "Auch ledige Väter sollen jetzt bei einer Trennung das Sorgerecht beantragen können. Sind neue Rosenkriege absehbar?"

     

    Es wäre eben gerade nicht sinnvoll, die gemeinsame Sorge erst ausgerechnet zum Zeitpunkt einer Trennung zu "beantragen".

     

    Ein Kind benötigt die Zuwendung und Sorge durch seine beiden Eltern ab seiner Geburt.

     

    Ein Gerichtsverfahren zur Begründung der gemeinsamen Sorge kann dem Zusammenleben in einer nichtehelichen Familie nicht zuträglich sein. Deshalb bleibt nur die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts ab der Geburt bzw. der Vaterschaftsanerkennung.

     

    Und bei nichtehlichen Paaren ist ja zum Glück auch kein Scheidungsverfahren nötig, das dann Anlass zu einem ausgdehnten Rosenkrieg gibt.

  • AS
    Arne Skrypek

    Sie zitieren die falschen Leute: nämlich jene, die grundsätzlich kein Interesse daran haben, etwas zu ändern. Der sog. "VAMV" ist ein reiner Mütter-Lobby-Verband. Und Leute, die gegen Menschrecht verstoßen (siehe Brüssel), BRAUCHEN definitiv "Druck", sonst ändern sie ihr Verhalten nämlich nie! Konflikt- und Kostenscheu kann in einer sog. "Demokratie" ja wohl kein "Argument" für strukturelle UNGERECHTIGKEIT sein! Wie man, nein, besser frau (oder Mann im Namen der Frau) teilweise hier mit (meist nichtverheirateten) Vätern umgeht, so geht man vielleicht mit Tieren um - aber nicht mit Menschen! Schwerverbrecher im Hochsicherheitstrakt haben mehr Recht, durch eine Plexiglasscheibe Kontakt zu ihren Angehörigen zu pflegen als Väter, die sich nichts zu Schulden kommen ließen außer ihrer fehle Mitbeteiligung an der gemeinsamen Sorge ihrer Kinder, weil die Mutter aus "Laune" (u.U. jahrelang) blockiert und die Gerichte beschäftigt. "Sorgerecht ist Menschenrecht" titelte die taz vor kurzem sehr richtig. Kindern fehlte in der Rückschau kein Plastikspielzeug Der Tanten und Omas zu Weihnachten, sondern der anwesende, präsente Vater. Wenn ein Kind erwachsen ist, braucht es keinen Vater mehr. Hoffen ist hoffnungslos. Es ist Zeit, den Mist zu beenden!

  • GM
    Günter Mühlbauer

    Eine Partnerschaft kann man beenden, eine Elternschaft geht ein Leben lang;

    und Kinder brauchen beide Elternteile und Großeltern erst RECHT nach einer Trennung der Eltern.

    Daher müssen wir bei Gericht einen Weg gehen, wo keiner als Verlierer den Saal verläßt, am wenigsten die Kinder.

    Alle WEGE fühen nach ROM, aber nur ein WEG führt uns zu unseren geliebten Kindern, der "Cochemer-WEG"

     

    Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative

    Günter Mühlbauer

  • TS
    Thomas Sochart

    Ich bin mir ziemlich sicher, das die Rosenkriege durch so eine Regelung zunehmen würden.

     

    Nichteheliche Väter, die ihre 50% Sorgerecht haben wollen, sollen - so Frau Leutheusser-Schnarrenberger BMJ - einen Antrag stellen. In der Praxis würde das bedeuten, das sie durch die Mühlen von Jugendamt und Familiengericht gehen müssen. Dabei muss man davon ausgehen, das 90% der Väter abgelehnt werden, weil die Mutter nicht will. Die Familiengerichte sollen weiterhin zum Rosenkrieg laden. Der Gesetzgeber liefert die Waffen. Die Probleme sind hausgemacht.

     

    In Frankreich bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht, wenn er seine Vaterschaft anerkennt. Rechte und Pflichten sind ausbalanciert. Rosenkriege gibt es dort auch, aber sie können sich nicht so weit hochschaukeln, wie es in Deutschland der Fall ist. ... und in Frankreich gibt es auch keinen VAMV.

     

    Thomas Sochart

    vaeter-aktuell

  • WB
    W. Ben Alaya

    Die Verlogenheit einer Debatte über ein natürliches Recht des Kindes auf seinen Vater!

     

    Expertenstimmen über die deutsche Familienrechtspraxis

     

    Zitat von Richter Harald Schütz

    In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben. Quelle: Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468, Zitat von Harald Schütz einem Richter am Oberlandesgericht Bamberg vom 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag

    Zitat von Richter Harald Schütz Scheidung tut weh

     

    RA Dr. Peter Koeppel

    Der Grand-Senior des internationalen Kindschaftsrechts und Völkerrechts äußerte sich nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht für nichteheliche Väter so: „Das deutsche Kindschaftsrecht kennt das Wort "Liebe" nicht... Deutschland ist nicht in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die Gleichstellung der nichtehelichen Eltern wird auch nicht aus Deutschland kommen.“ Und er hat Recht gesprochen!

    RA Dr. Peter Koeppel

     

    Psychologie im Internet

    Über die Praxis des Jugendamtsystems beklagt der renommierte Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Uwe Jopt: "Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das ganze eingebunden in eine einzige Macht". Auch das ist dem Experten klar: "Die Helferindustrie ist ein erfolgsfeindliches Paradox. Ihre Auftragslage schwillt an, je mehr sie versagt. Ein Kreislauf, ein Wasserkopf von Helfern, der immer neue Planstellen schafft."

    Psychologie im Internet

     

    Väterdiskriminierung

    Öffentlicher Widerspruch: RA Georg Rixe . / . Leutheusser-Schnarrenberger:

    "Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss."

    ... "Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden."

    http://www.baltesundrixe.de/

     

    Weiter auf:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/03/zitat-von-harald-schuetz/

     

    Danke Frau Röhl für diesen exzellent recherchierten Beitrag, der uns daran erinnert, dass der Journalismus in Deutschland trotz Bankrott im allgemeinen auch erste Klasse im einzelnen sein kann!

     

    WELT DEBATTE - Weblogs - Sex, Macht und Politik - Mainstream Report von Bettina Röhl - Das Sorgerech

    debatte.welt.de

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof kippt, vollkommen zu Recht, das furchtbare „Leiturteil“ des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2003 betreffs des väterlichen Sorgerechts. Jetzt sollte die Regierung konsequent sein und ein generelles Sorgerecht auch für ledige Väter beschließen.

  • D
    denninger

    "Wir (sic!) haben uns darauf verständigt, dass zum Beispiel von den Anwälten keine Anträge auf das alleinige Sorgerecht mehr gestellt werden."

     

    Super! Toll! Das Gericht schreibt in Kollaboration mit den Anwälten den Parteien vor, welcher Art deren Forderungen sein dürfen.

     

    Ach ja, bitte bei Verwendung des "Binnen-I" darauf achten, dass alle, auch z.B. die "AnwältInnen" "Isiert" werden.

  • AV
    Alexander Voronin

    "Frauen- und Familienverbände kritisieren das."

    Komisch, dass mich das nicht wundert? Dieser VAMV gießt Benzin ins Feuer und wundert sich, wenn es brennt. Wobei ich mich als langjähriger alleinerziehender Vater soweiso über das M bei diesem Verein wundere. Er arbeitet eigentlich nur kontraproduktiv!

     

    Gemeinsames Sorgerecht ohne wenn und aber.

  • B
    BKraft

    Diejenigen, die aus ideologischen Gründen immer noch meinen, die Entsorgung eines Elternteiles sei zum Wohle eines Kindes, sollten sich mal langsam mit ihren Kindern beschäftigen und nicht mit ihren eigenen Machtansprüchen. Oh, ihr "armen" Alleinerziehenden, begreift endlich, dass Kinder auch nach einer Trennung ihre beiden Elternteile lieben, brauchen und behalten möchten.

  • LL
    Lars-Oliver Lutsch

    Frau Liebisch von VAMV, welche die regelmäßige gemeinsame Sorge als "ideologisch" einstuft, kann doch sicher auch begründen, warum diese inzwischen in fast ganz Europa eingeführt wurde, während der VAMV mit seiner Forderung nach alleiniger mütterlicher Sorge argumentativ immer weiter an Boden verliert, und damit inzwischen allein auf weiter Flur darsteht?

    In vielen Staaten Europas hat inzwischen sogar jeder Vater ein automatisches Sorgerecht. Für Frau Liebisch sicher eine Horrorvision. Auch muß es auf den VAMV verstörend wirken, daß man das (automatische) gemeinsame Sorgerecht nirgends wieder abschaffen will, weil man damit beste Erfahrungen gemacht hat.

    Was der VAMV will, ist klar: Mütterliche Alleinerziehung als Wahl-Lebensform durchsetzen, mit möglichst wenig väterlichem Mitspracherecht. Genau dies hat in den letzten Jahrzehnten katastrophale Auswirkungen auf Kinder gehabt. Glücklicherweise geht der Zug inzwischen in eine andere Richtung.

  • F
    frischer

    Das Problem entstand wohl eher aus zwei Gründen:

    Erstens, weil es zuviele Gesetze gibt, die viel zuviele zwischenemenschliche Angelegenheiten regeln wollen - die Juristifizierung fast aller Dinge zeugt davon.

     

    Schlimmer noch ist denke ich jedoch die Ideologie des Marktes, die sich in alle Lebensbereiche drängt, so dass aus Eltern - ehemals Verliebten! - Konkurrenten vor dem Richter werden.

     

    Natürlich geht es um das Kindswohl - ich bin selbst Vater, und ich gebe zu, ich habe nur geheiratet, weil ich im Falle eines Falles weniger Stress haben will, vor allem jedoch, da ich sonst überhaupt kein Anrecht auf unsere Tochter hätte. Meine Frau ist Japanerin (so einer dieser möglichen Fälle aus einer Großstadt)

    so dass ich auch für mein Wohl vorsorgen wollte - vor diesen Urteilen hätte ich es gemusst.

     

    Dass der Cochemer Richter 30 Jahre brauchte, um diesen gordischen Knoten an Paragraphen zu durchtrennen oder besser gesagt zu Umgehen, zeigt, wieviel Erfahrung, Einsicht und schlicht "Cochones" man braucht, um in diesem Land noch halbwegs vernünftige "Urteile" sprechen zu können.

  • C
    Comment

    "Doch immerhin enden bei den RichterInnen, die nach dem Schlichtungsansatz arbeiten, 80 bis 90 Prozent der Verhandlungen mit einer Einigung statt eines Urteils."

    Ganz im Sinne von Richter Ohr und Präsin Häußermann, was Richterin Müller-Magdeburg von sich gab.

     

    Nach feministischer Alleinherrschaftsdefinition, ein klares Votum für Einzelfallentscheidungen, zum gemeinsamen Sorgerecht, nach §1626a BGB.

    Wie krank ist denn bitte das?

     

    "Aber seit Jahren habe sich die Ideologie durchgesetzt, so Liebisch, "das die gemeinsame Sorge in jedem Fall besser ist"."

    Peggi auf den Spuren von Schwab, die da einem reichlich überraschten Carrière an den Latz knallte, er würde sich doch nicht allen Ernstes dafür einsetzen, das Vergewaltigern(!!!) ein gemeinsames Sorgerecht eingeräumt werden sollte?

     

    Ich finde, ihr habt den Bogen überspannt.

     

     

    Und das folgende drucke ich mir aus und rahme es ein.

    "Das klingt nach Druck. Frauen- und Familienverbände kritisieren das."

     

    Schöner kann frau den eigenen Unwillen (oder Unfähigkeit?) nicht zum Ausdruck bringen.

    Hierfür ein herzliches: Dankeschön!

     

    Das Jahr 2010 fängt toll an.

  • MS
    Martin Spieler

    Ich sehe in diesem Artikel den Versuch, das glorreiche EU - Urteil herunterzuspielen und den gegebenen Möglichkeiten gegenüber gestellt, schlecht zu reden. Dies ist das erste Mal, dass ich eine so negative Empfindung beim Lesen eines Taz - Artikels erlebe und ich bin von seinem Inhalt nicht annähernd betroffen.

     

    Ich finde ihn, den Artikel, nicht gut. So.

  • B
    Beppo

    Das Problem ist doch ganz einfach zu lösen:

    Jeder der meint, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht gut für das Kind ist, kann seinen Teil des Sorgerechts ja abgeben.

    Dann gibt es auch keinen Streit mehr.

    Komischerweise wollen das die Leute vom VAMV aber auch nicht.

    Sie wollen lieber weiter ihr selbst gewähltes, hartes Los als Allein verziehende pflegen.