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Solizuschlag hin und her

Wer Soli sagt, meint das „Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesdeutschen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte“. 1991 und 1992 war es schon einmal in Kraft, wurde dann abgeschafft und 1995 wieder eingeführt. Derzeit beträgt die Abgabe 7,5 Prozent der Lohn- und Einkommensteuern; ab 1. 1. 1998 soll sie auf 5,5 Prozent abgesenkt werden.

Die Einnahmen aus dem Zuschlag sollen 1997 bei 30 Milliarden Mark liegen – die Ostförderung umfaßt allerdings mehr. Bund, Länder und Gemeinden werden in diesem Jahr voraussichtlich 192 Milliarden Mark an den Osten überweisen. 1991 waren es 139 Milliarden. Im nächsten Jahr werden es 190 Milliarden sein. Der Anteil des Bundes daran wird wie schon 1997 erneut 140 Milliarden Mark betragen – obwohl der Soli gesenkt werden soll. MaF

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