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Sojamehl in die Lasagne

Kassel (ap) - In einem Prozeß gegen das Land Hessen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in zweiter Instanz entschieden, daß die Teigwaren Lasagne und Cannelloni auch dann verkauft werden dürfen, wenn die Hersteller der Fleischfüllung Sojamehl zusetzen. Ein im Kreis Offenbach ansässiger Hersteller hatte geltend gemacht, er füge der Fleischfüllung nur geringe Mengen Sojamehl zu. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hob daraufhin eine vom Landrat des Kreises Offenbach im Auftrag des Landes Hessen erlassene Verbotsverfügung mit der Begründung auf, die Fleischverordnung unterscheide grundsätzlich zwischen Fleisch, Fleischerzeugnissen und Lebensmitteln mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen.

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