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Smogalarm auf Feldwegen

■ Wissmann will bei Smogbelastung keine Einschränkungen auf Fernstraßen

Bonn (dpa/taz) – Erst wenn Deutschlands freie Bürger auf ihrer freien Fahrt vor lauter Ruß und anderen Schadstoffen die eigene Motorhaube nicht mehr sehen, ist offenbar der Punkt erreicht, wo Bundesautominister Matthias Wissmann (CDU) eine „umfassende Prüfung und Abwägung“ von Fahrbeschränkungen oder gar -verboten ins Auge fassen mag. Mit einer haarsträubenden Verwaltungsvorschrift will der Chef des Bonner Verkehrsministeriums dringend notwendige Fahrbeschränkungen bei Smog verhindern. Zwar sollen erstmals in diesem Jahr in Ballungsräumen bei erhöhter Luftbelastung durch Stickoxide, Benzol und Ruß Verkehrsbeschränkungen eingeführt werden. Autobahnen und Bundesstraßen aber sollen ausdrücklich von Beschränkungen oder Verboten ausgenommen sein.

Um die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums gibt es zur Zeit noch ein Tauziehen. Das Ministerium hat die Vorschrift fertiggestellt, sie ist jedoch noch nicht im Kabinett beraten worden. Das Überschreiten von Schadstoffkonzentrationen „rechtfertigt für sich allein genommen noch keine Anordnung verkehrsbeschränkender oder -verbietender Maßnahmen“, heißt es in dem Entwurf. Der Sprecher des Verkehrsministeriums, Veit Steinle, erläuterte gestern in Bonn, daß Bundesfernstraßen auch im Interesse der internationalen Freizügigkeit nicht gesperrt werden könnten. Dies gelte auch für mögliche zeitweilige Tempolimits.

Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte, der Minister stelle mit seiner Verwaltungsvorschrift „den Umweltschutz auf den Kopf“ und würde „den Gesundheitsschutz der Bevölkerung mißachten“. Experten von BUND und VCD forderten die Regierung auf, die jahrelange Verschleppung der Verschärfung des Bundesimmissionsschutzgesetzes unverzüglich zu beenden.

Die Verwaltungsvorschrift ergänzt eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes, die am 1. Juli in Kraft treten soll. Danach können Verkehrsbehörden für bestimmte Straßen oder Stadtgebiete den Verkehr zeitweilig beschränken oder verbieten, wenn die Ozon-Vorläufersubstanzen Stickoxid, Benzol und Ruß bestimmte Grenzwerte überschreiten. Hera

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