Skandal in der evangelischen Kirche : Christsein als Ehepflicht

Eine Vikarin wurde entlassen weil sie einen Muslim heiratete. Nun will der Pfarrerverband diskutieren, ob evangelische PfarrerInnen nichtchristliche Partner heiraten dürfen.

Pfarrerinnen dürfen nach dem Willen der Kirche nur mit Christen die Trauringe tauschen. Bild: imago / Marco Stepniak

BERLIN taz/epd | Ob evangelische PfarrerInnen nichtchristliche Partner heiraten dürfen, soll neu diskutiert werden. Der bundesweite Pfarrerverband werde sich auf einer seiner nächsten Tagungen mit der Frage beschäftigen, teilte Vorsitzender Thomas Jakubowski am Freitag mit.

Erneute Aufregung über die Regelung gab die Heirat einer sich in Ausbildung befindenden Pfarrerin in der württembergischen Landeskirche. Die Vikarin wurde zum 31. Dezember entlassen, als sie die Ehe mit einem Muslim eingegangen war.

"Der Pfarrdienst ist ein ganzheitlicher Beruf, Spannungen durch grundsätzliche religiöse Differenzen im Pfarrhaus könnten in die Gemeinde hineingetragen werden", so der Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch, zur Begründung. Da das Vikariat auf den Pfarrdienst vorbereite und auf die Ordination abziele, seien bei einer mit einem Nichtchristen verheirateten Person die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.

Die Stuttgarter Entscheidung wird von der Vikarsvereinigung in Württemberg kritisiert. Durch die Entlassung während der Ausbildung werde der Theologin die Möglichkeit genommen, in einer anderen Landeskirche als Pfarrerin zu arbeiten, erklärte die Vereinigung. Im Verband evangelischer Pfarrer auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Meinung zu dem Thema gemischt-religiöser Pfarrerehen. Die evangelischen Landeskirchen sind in ihrem Arbeitsrecht eigenständig.

Eine ähnliche Regelung gilt auch in den in den beiden größten evangelischen Landeskirchen, Rheinland und Hannover: Pfarrern ist etwa im Rheinland nur in Ausnahmefällen die Eheschließung mit einem nichtchristlichen oder nichtevangelischen Partner erlaubt. Zwingende Voraussetzungen für eine Genehmigung seien die Unterstützung des Pfarrdienstes durch den Partner, eine evangelische Trauung und die evangelische Erziehung der Kinder.

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