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Sitzblockaden sollen Straftatbestand werden

Bonn (dpa/taz) - Teilnehmer von sogenannten Sitzblockaden sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Engelhard (FDP) künftig wegen einer Straftat verfolgt werden können. Eine entsprechende Regelung will Engelhard für das Versammlungsgesetz vorschlagen, wie er vor Journalisten erläuterte. Er stellte klar, daß er Sitzblockaden nicht als Ordnungswidrigkeit einzustufen gedenke. Strafbar wären damit auch Straßenblockaden mit Autos, wie sie bereits von LKW– Fahrern an Grenzübergängen praktiziert wurden. Bisher konnten Sitzblockaden nur als Nötigung geahndet werden, wobei die Gerichte jedoch unterschiedlich beurteilten, ob eine Sitzblockade vor einem Atomwaffendepot im Sinne des Gesetzes „verwerflich“ ist oder nicht. Die Ankündigung von Engelhard wurde von Horst Isola, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, scharf kritisiert. Statt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 zum Anlaß zu nehmen, einen Schlußstrich unter die Kriminalisierung von Tausenden von friedlichen Bürgern zu ziehen und damit friedenstiftend zu wirken, wolle der Bundesjustizminister die Kluft zwischen demokratisch engagierten Bürgern und Staat vertiefen. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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