: Simon fordert Verfassungsänderungen
Saarbrücken (afp) - Verbesserungen im Grundgesetz hat der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Helmut Simon, im Rahmen des deutschen Einigungsprozesses gefordert. Als konkrete Beispiele nannte Simon im Saarländischen Rundfunk die „Einführung von plebiszitären Elementen“. Auch sollten soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit oder Wohnen eingeführt und der Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden. Bundesverfassungsrichter Simon sprach sich vor Inkrafttreten einer gesamtdeutschen Verfassung für eine Volksabstimmung aus. Eine Änderung der bundesdeutschen Schwangerschaftsgesetzgebung hält Simon für „ausgeschlossen“. Das Abtreibungsverbot sei Verfassungsrecht: „In dem Augenblick, wo die DDR der Bundesrepublik beitritt, gilt auch dieses Verbot.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen