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Siemens-Verteidiger räumen nur Beihilfe ein

München (afp) — Im Münchner Bestechungsprozeß gegen neun Siemens-Manager und den früheren städtischen Angestellten Manfred Obendorfer hat die Verteidigung des ehemaligen Leiters der Siemens- Zweigniederlassung München, Johann Keim, für eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Beihilfe zur Bestechung plädiert. Abgesehen von der „Initialphase“ sei sein Mandant bei der weiteren Tat nicht mehr dabei gewesen, sagte Rechtsanwalt Klaus Ulsenheimer am Donnerstag in München. Obwohl ranghöchster Siemens-Angeklagter, sei Keim nicht oberster Entscheidungsträger gewesen. Den Strafantrag der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung in Mittäterschaft von drei Jahren und sechs Monaten Haft bezeichnete der Anwalt als „maßlos und überzogen“. Eine Haftstrafe komme für seinen Mandanten schon deshalb nicht in Frage, weil er als „untadeliger Bürger“ nicht resozialisierungsbedürftig sei. Von einer „ungeheuren Pressekampagne“ der Staatsanwaltschaft, die zu Vorverurteilungen geführt habe, sprach der Verteidiger des Angeklagten Horst H., Martin Amelung. Auch daß Siemens die Kaution für die im vergangenen Sommer kurzzeitig verhafteten Manager bezahlte, sei normal gewesen. Für seinen Mandanten forderte er allenfalls die Mindeststrafe wegen Beihilfe.

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