: Sieg für Neujahrs–Kohl–Verwechsler
Hamburg (dpa) - Im Streit um die vertauschten Bänder der Neujahrs–Fernsehansprache von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zwischen dem Norddeutschen Rundfunk (NRD) und zwei Mitarbeitern ist der Sender vor dem Hamburger Arbeitsgericht unterlegen. Die Verwechslung der Filmbänder - es wurde die Ansprache des Vorjahres gesendet - hatte erheblichen Wirbel ausgelöst. Das Gericht verfügte nach Angaben eines Sprechers, daß Ermahnungsschreiben und Zusatzerklärungen, die nach der Aufregung um die vertauschte Kohl– Rede an die Beteiligten geschrieben worden waren, aus ihren Personalakten verschwinden müssen (Aktenzeichen 10 Ca 183/87 und 186/87). Begründet wurde das Urteil u.a. damit, daß der Personalrat hätte beteiligt werden müssen. Die Kosten des Verfahrens, bei dem der Streitwert auf 3.000 DM festgelegt wurde, muß der beklagte Sender tragen. Den beiden NDR–Mitarbeitern war vorgeworfen worden, sie hätten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt.
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