piwik no script img

Sieg für Koštunica-Partei

BELGRAD dpa ■ Das jugoslawische Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des serbischen Parlaments zum Mandatsentzug von 21 Abgeordneten der Demokratischen Partei Serbiens (DSS) für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht gab damit gestern einer Klage der DSS des jugoslawischen Präsidenten Vojislav Koštunica statt, die in einem Machtkampf mit Anhängern des serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjić steht. Die Führer der regierenden Koalition DOS hatten beschlossen, 36 eigenen, als undiszipliniert bezeichneten Parlamentsabgeordneten das Mandat zu entziehen und sie durch neue zu ersetzen. Die DSS, formell noch DOS-Mitglied, weigerte sich, neue Kandidaten aufzustellen. Eine Disziplinierung als Grund für den Entzug der Mandate zu nehmen widerspreche den Grundrechten, hieß es.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen