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Sieben Jahre sind dem Senat zu kurz

Der Zeitraum von sieben Jahren, in dem die Arbeitnehmer der neuen EU-Mitgliedsstaaten volle Rechte erhalten sollen, ist nach Ansicht des Senats zu kurz. In bestimmten Bereichen wie dem Arbeitsmarkt sollte die Frist länger als sieben Jahre sein“, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern. „Ideal wären etwa sieben bis zehn Jahre.“ „Wir brauchen Zeit, um gleiche Strukturen in den Arbeitsmärkten zu schaffen“, meinte Butz. Zudem dauere es, um bei der Bevölkerung, besonders im Oderraum, die notwendige Akzeptanz herzustellen. Nach Ansicht von EU-Kommissar Günter Verheugen schützen die von der EU-Kommission festgelegten Übergangsfristen für Arbeitnehmer aus neuen Mitgliedstaaten die deutschen Grenzregionen. Die Arbeitsmärkte in Ostdeutschland und Bayern würden vor einem möglichen Ansturm osteuropäischer Jobsuchender bewahrt. DPA

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