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Sieben Jahre Haft im Babymordprozeß

Im sogenannten Marzahner Babymordprozeß verhängte das Gericht gestern gegen die Mutter sieben Jahre Haft für die Tötung ihres drei Monate alten Säuglings. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Bräutigam, sprach von einem „klassischen Totschlag mit direktem Vorsatz“. Bei dieser Neuauflage des Strafverfahrens ging die Kammer jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit der 22jährigen Sekretärin aufgrund einer „Persönlichkeitsstörung“ aus. Mit diesem nach Überzeugung des Gerichts „milden Urteil“ blieb die Kammer drei Jahre unter dem Strafmaß vom vergangenen November. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft beantragt. Der Richter begründete die Strafmilderung auch damit, daß der Vater des ungewollt geborenen Kindes eine Heirat abgelehnt habe. Die Angeklagte sei mit ihren Belastungen allein nicht fertig geworden. Hilfe habe sie jedoch abgelehnt. Am Tattag glaubte sie sich erneut vom Partner verlassen und sei außerdem in der Straßenbahn von einem fremden Mann sexuell belästigt worden. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer auch die Reue der Angeklagten. Die Verteidigung hat erneut Revision angekündigt.

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