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Sicherungsverwahrung aufgehoben

Die im November 1992 über einen 44jährigen Bauschlosser verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen sexuellen Mißbrauchs eines neunjährigen Jungen durch homosexuelle Handlungen wurde am Montag auf zwei Jahre herabgesetzt. Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin war an eine Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gebunden, der im April 1993 das Ersturteil einschließlich der angeordneten Sicherungsverwahrung aufgehoben hatte. Strafmildernd wurde berücksichtigt, daß laut gerichtsmedizinischem Gutachten der Angeklagte eine Persönlichkeitsfehlentwicklung aufweist.

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