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Archiv-Artikel

SheIla MysorekarPolitik von unten Hände hoch – Ihre Hautfarbe ist verdächtig!

Racial Profiling gibt es in Deutschland nicht. Schon gar nicht bei der Polizei. Nein, wirklich nicht. Was soll das überhaupt sein – Racial Profiling?

Flughafen Düsseldorf: Ich habe eingecheckt, alle Sicherheitskontrollen durchlaufen, Pass vorgezeigt, und sitze nun mit etwa fünfzig weiteren Passagieren in der Boarding Area, bevor man ins Flugzeug steigt. Plötzlich kommen zwei Polizisten und picken sich drei Leute raus, die sie ganz, ganz gründlich nochmals durchsuchen: Zwei arabisch aussehende Männer. Und mich. Reiner Zufall natürlich. Auf meine Frage, warum gerade wir extra kontrolliert werden, bekomme ich von den Uniformierten keine Antwort.

Aber die Antwort liegt dermaßen auf der Hand, dass eine weiße Frau sich lautstark über diese Schikane aufregt. Danke schön an Unbekannt!

Dies ist ein typischer Fall von Racial Profiling. Etwas, das es in Deutschland wie in allen europäischen Ländern gibt. Mit dem Unterschied, dass es hier überhaupt nicht wahrgenommen wird. Außer von den Betroffenen natürlich. Es gibt nicht einmal ein deutsches Wort dafür. Racial oder Ethnic Profiling bedeutet, dass jemand aufgrund seiner Hautfarbe oder Herkunft von der Polizei überdurchschnittlich oft kontrolliert wird, unter der – auf rassistischen Stereotypen beruhenden – Annahme, dass diese Person kriminell sein könnte. Zum Beispiel ich am Flughafen.

Selbstverständlich ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass ich das Flugzeug in die Luft sprengen würde, als einer der übrigen weißen Passagiere. In anderen Ländern ist das Problem zumindest schon wahrgenommen worden. In Frankreich existieren Studien von 2009, die belegen, dass schwarze und arabischstämmige Franzosen sechsmal so oft wie Weiße von der Polizei auf der Straße kontrolliert werden. In Arizona ist jetzt ein neues Gesetz vom amerikanischen Bundesgericht gestoppt worden, welches der Polizei das Recht eingeräumt hätte, nach Gefühl Leute nach ihrem Ausweis zu fragen; solch ein Gesetz wurde als diskriminierend und damit verfassungsfeindlich gewertet.

In Deutschland jedoch ist so etwas erlaubt: nämlich die sogenannten verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen.

Das heißt, die Polizei darf auch jemanden kontrollieren, der sich gar nicht verdächtig verhält. Ratet mal, wer hier einfach so angehalten wird: Blondinen beim Shopping oder die türkischen Jungs an der Ecke?

Das Groteske ist, dass dieses Racial Profiling überhaupt nicht zur effektiven Verbrechensbekämpfung taugt. Versuche in Spanien, wo Polizisten darauf trainiert wurden, nicht mehr automatisch Afrikaner zu filzen, sondern – unabhängig von Hautfarbe – nach verdächtigem Verhalten Ausschau zu halten, führten wesentlich öfter zur Erfassung von Straftätern. Auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag antwortete die Bundesregierung 2008, Racial Profiling gebe es bei der deutschen Polizei nicht. Da bin ich ja froh. Das sage ich dem nächsten Wachtmeister Dimpflmoser, der meine Papiere sehen will.

Die Autorin ist Journalistin und in der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Foto: Firat Bagdu