■ Sexuelle Gewalt: Merkels guter Wille
Berlin (taz) – Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sollen künftig auch dann strafbar sein, wenn eine Frau sich nicht ausdrücklich gegen die sexuelle Gewalt zur Wehr gesetzt hat. Eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts forderte Bundesfrauenministerin Angelika Merkel (CDU) nach Angaben der Frankfurter Rundschau. Nach Merkels Ansicht müssen künftig auch Vergewaltigungen und Fälle sexueller Nötigung strafbar sein, die nicht eine „Gefahr für Leib und Leben“ der Frau darstellen, wie es in den beiden Strafparagraphen 177 und 178 heißt. Der fehlende Nachweis heftiger Gegenwehr der Frau wirkte sich in Vergewaltigungsprozessen immer wieder strafmildernd für den Täter aus.
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