Sexismus-Aufschrei: Eine Frage des Respekts
Die Sexismus-Debatte verwirrt viele, die Rechtslage aber ist klar: Unerwünschtes Verhalten ist eine Belästigung – und verboten.
BERLIN taz | Ein Gast, der der Kellnerin auf die Frage, was er essen möchte, „Pussy“ antwortet. Der Sportlehrer, der anbietet, den Mädchen in der Umkleide „die Strumpfhosen hochzuziehen“. Ein Sportchef eines öffentlich-rechtlichen Senders, der die junge Kollegin gegen einen zweiten Mann drückt und sagt: „So, jetzt zeigen wir Ihnen mal, was ein Dreier ist.“
Es hört nicht auf. Tausende Erzählungen von sexueller Belästigung, aber auch von schlichtem Herabsetzen von Frauen strömen in die Öffentlichkeit: Auf Twitter werden seit Freitag unter dem Hashtag //twitter.com/search?q=%23Aufschrei&src=typd:#Aufschrei Geschichten gesammelt, inzwischen gibt es einen englischen Ableger (//twitter.com/search?q=outcry&src=typd:#outcry) und einen französischen (//twitter.com/search?q=%23assez&src=typd:#assez).
Bei Günther Jauch streiten Alice Schwarzer und die Initiatorin des „Aufschreis“, Anne Wizorek, mit der Exreporterin Wiebke Bruhns und dem Kritiker Hellmuth Karasek, von denen die eine meint, Männer seien nun mal so, und der andere behauptet, Frauen wollten doch, dass man auf ihren Busen schaut.
Zum Thema gehört aber auch die Frauenbeauftragte eines öffentlich-rechtlichen Senders, der die junge Kollegin die Szene mit dem „Dreier“ schildert und die ihr von einer Anzeige abrät, weil alle Zeuginnen schweigen. Sexismus ist in aller Munde. Nur was kann man denn tatsächlich tun?
Sexuelle Belästigung ist verboten
Ganz im Gegensatz zu dem, was Karasek und Bruhns meinen, ist sexuelle Belästigung keine Himmelsmacht. Sie ist schlicht und ergreifend verboten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sie definiert.
Es geht um „unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören“, das „bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“.
Mit anderen Worten: Schon das Aufhängen von Pin-ups kann eine sexuelle Belästigung sein. Und Bemerkungen über den Busen können „bewirken“, dass die Würde einer Person verletzt wird – egal ob Herr Brüderle und drei Viertel der FDP meinen, das sei doch ganz normales Flirten.
Ob ihre Würde verletzt ist, entscheidet dabei die betroffene Person, stellt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle klar. „Da muss sich niemand dümmer anstellen, als er ist: Männer und Frauen merken genau, wann eine Grenze überschritten ist“, sagte Lüders der taz.
Männer, die sich nun verwirrt zeigten, versuchten die Diskriminierung mit normalem Flirten zu vermischen und zu bagatellisieren. „Die Frauen und auch die Männer wissen, was freundlich gemeint ist und was eine Grenze überschreitet“, sagt Lüders. Eine sexuell konnotierte Annäherung, die offensichtlich nicht erwidert wird, gehöre dazu. „Wer das als Mann nicht erkennen kann, sollte es spätestens in dieser Debatte lernen.“
Die Mehrheit der Frauen in Deutschland hat schon sexuelle Belästigung erlebt: 58,2 Prozent der für eine Studie des Bundesfamilienministeriums repräsentativ Befragten. Im Arbeitsleben muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Belästigung aufhört. Er kann den Täter abmahnen und schlimmstenfalls kündigen.
„Wir raten dazu, sich mitzuteilen und etwa KollegInnen einzuweihen“, erklärt Karin Schwendler, Bereichsleiterin Gleichstellungspolitik bei der Dienstleistungsgesellschaft Ver.di. Dass Männer gar nicht merken, dass sie „die Würde einer Person verletzen“, glaubt auch Schwendler nicht. „Sie wissen, dass bestimmte Bemerkungen Frauen herabsetzen.“
Die Dauertäter
Vor Gericht wurde eine Ermahnung durch den Arbeitgeber, weil jemand gegen den Willen der Betroffenen einen sexuellen Witz gemacht hatte, für rechtens erklärt. Eine Abmahnung kassierte zu Recht, wer wiederholt den Arm um eine Auszubildende legte oder Kolleginnen hinterherpfiff.
Dauertätern wurde mehrfach zu Recht gekündigt: als ein Mann gar nicht mehr aufhören konnte mit seinen obszönen Witzen, als eine Kollegin wiederholt nach ihren sexuellen Aktivitäten der letzten Nacht gefragt wurde, sie an den Geschlechtsteilen berührt und ihr eindeutige Angebote gemacht wurden. Die ArbeitgeberInnen haben eine Schutzpflicht. Tun sie nichts, hat der oder die Betroffene das Recht, bei vollen Bezügen zu Hause zu bleiben.
Doch der Fall Brüderle spielte nicht in der Arbeitswelt. Zwei Menschen saßen an einer Bar. Keine Schutzpflicht, kein Arbeitgeber, den man informieren kann. Was bleibt? Der Weg, den jetzt viele gehen: an die Öffentlichkeit. So begrüßt auch Christine Lüders die Debatte: „Offensichtlich ist es Zeit, noch einmal festzustellen, dass alles, was Frauen zu Objekten macht, einfach nicht gut ist. Das ist schlicht eine Frage des Respekts.“
Leser*innenkommentare
Malatesta
Gast
Und woher soll ich bitte wissen, ob mein Verhalten unerwünscht ist, wenn die betroffene Person in der Situation das Duckmäuschen spielt und dafür ein Jahr später (wenn es politisch opportun ist) an die Öffentlichkeit geht? Tatsächlich wäre allen geholfen, wenn man ehrlicher wäre: Der Mann sagt "Geile Titten", die Frau sagt "das find ich unverschämt" (oder verpasst dem Kerl eine Ohrfeige, wie es die Damen der feinen Gesellschaft früher zu tun pflegte), dann wäre alles geregelt. Nee, leiber ein Jahr warten und dann aufschreien.
[Name Gelöscht]
Gast
Ganz so einfach, wie Sie es sich (wieder einmal) machen, Frau Oestreich, ist es dann doch nicht, denn das von Ihnen zitierte AGG führt aus:
"Das Verhalten muss bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Voraussetzung ist somit EINE GEWISSE SCHWERE der Belästigung. Anderenfalls wären unsere Gerichte auch mit nichts anderem mehr beschäftigt als mit vorgeblichen sexuellen Belästigungen.
Ich selbst fühle mich zum Beispiel gestört, wenn die Menschen in Berliner U-Bahnen jegliches Distanzgefühl vermissen lassen und mir förmlich am Rücken kleben, obwohl genug Platz vorhanden wäre, um ein bischen Abstand zum Nebenmann zu wahren. Ich könnte jetzt natürlich eine sexuelle Belästigung daraus konstruieren und behaupten, die wollen alle gegen meinen Willen mit mir kuscheln und drücken sich sexuell motiviert an mich. Aber da würde mir wohl jeder Richter einen Vogel zeigen, und womit? Mit Recht.
Im vorliegenden Fall erscheint es mir doch mehr als unglaubwürdig, dass eine taffe Journalistin im Angesicht einer zugebenermaßen dämlichen aber im Grunde harmlosen Bemerkung zum hynotisierten Hascherl mutiert, dass nicht in der Lage ist, sich mit einem ebenso markigen und wirksamen Spruch zur Wehr zu setzen. Sollte dem doch so sein, frage ich mich ernsthaft, wie Frau Himmelreich bisher durchs Leben gekommen ist. An der Fähigkeit, die Sache nach einem Jahr zu einem strategisch günstigen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit breitzutreten, mangelt es der Dame dann aber doch wiederum nicht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...
Randbemerker
Gast
"Ob ihre Würde verletzt ist, entscheidet dabei die betroffene Person, stellt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle klar."
Ausgesprochen fragwuerdige Aeusserung und leider der Kernpunkt der ganzen Gespensterdebatte. Was wenn die betroffene Person jetzt nicht ein politisch bequemes Berufsopfer ist sondern ein Familienpatriarch mit fragwuerdigem religioesem Hintergrund, der sicvh so sehr in seiner Wuerde verletzt sieht, dass er leider seine Tochter ermorden lassen muss.
Schwierig, gelle?
Man moege meinen Sarkasmus entschuldigen, aber mir scheint wir brauchen eine verbindliche Definition von "Belaestigung" den alle sollten in der Lage sein sich auf etwas gesetzlich geregeltes verlassen zu koennen.
Unbenommen davon ist die Debatte zum jedem Zeitpunkt wichtig und Willkommen, stellt sie doch einen Diskurs ueber die Normen dar, die wir uns als Gesellschaft geben wollen. Aber eben verlaessliche Norm und nicht Individualbefindlichkeit.
zensiert
Gast
fürchten sie sich frau oestreich, denn männer sind alle nur dazu geboren, frauen zu belästigen. ihre einzige bestimmung ist dies und es wird nie anders sein!
gesetze sind sowieso nur hülsen, wie schon oben genannt ("...die Rechtslage aber ist klar: Unerwünschtes Verhalten ist eine Belästigung – und verboten.")
wie lächerlich, weil ewig interprätativ ist es denn, anhand von gesetzen gesellschaftliche regelungen zu bestimmen. letztlich dreht sich doch die diskussion nur um macht - und biologisch gesehen ist der mann durchschnittlich körperlich stärker und somit der frau überlegen in einem verdammten system (das kapitalismus heißt) welches die menschen gegeneinander ausspielt und ein ewiges gegeneinander beschwört.
dazu kommt dann diese übersensibilisierung (die es natürlich auch in anderen zusammenhängen gibt), die den mann der frau gleichmachen will (nicht rechtlich gemeint, keine angst), was eine schlichte leugnung der biologie ist.
das alles unter dem vorbehalt, dass es natürlich viel zu viele schreckliche sexualverbrechen gibt, die in der großen mehrheit an frauen verübt werden.
Diehl Volker
Gast
Fazit: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen und schon gar nicht im Bezug auf Frauen. Wenn man nichts tut kann es auch nicht sexsistisch sein, Oder ?
Irma Kreiten
Gast
„Wir raten dazu, sich mitzuteilen und etwa KollegInnen einzuweihen“
Dieses Mitteilen wird einem oft ueber die Massen schwergemacht bzw. auch konsequent verhindert. So sehr mich auch ueber die aktuelle Entwicklung freue: mit der Erkenntnis, dass Frauen in unserer Arbeitswwelt bedraengt werden, ist es nicht getan. Menschen werden aus ganz unterschiedlichen Gruenden von ihren Vorgesetzten oder anderen Statustraegern bedraengt und zur stillen Komplizenschaft gezwungen. Machtgefaelle sind vielfaeltiger Natur und mit den Gegensaetzen alt-jung und Frau-Mann nur teilweise beschrieben. Slavoj Zizek spricht allgemein von einem Code Red, einen "obszoenen geheimen Code", der die Unterseite der offiziellen Regelungen und Gesetze bildet. Dieser existiert in vielen verschiedenen Formen. Laura Himmelreich hat den speziellen Code, dass man als Journalistin nicht ueber Belaestigung durch aeltere selbstverliebte Herrschaften spricht, erfolgreich gebrochen, so wie zuvor andere das jahrzehntelange Wegsehen und Schweigen im Falle von Missbrauch durch Priester und Erzieher durchbrochen haben. Andere Bereiche bleiben jedoch unangetastet und umbeleuchtet. Ich frage mich, wann diese unterschwelligen autoritaeren Strukturen und die Mechanismen, die die Entstehung solcher moralischer Vakuum-Bereiche erlauben, als solche angegangen werden. Ich fuer meinen Teil warte verzweifelt darauf, dass auch das Tabu wissenschaftlicher Zensur in Deutschland faellt und es endlich moeglich wird, ueber das Ausmass an Schikanen, Druck und Drohungen gegenueber oppositionellen Wissenschaftlern zu sprechen und hoffe, dass dies nicht noch Jahrzehnte waehren wird. Bisher scheint bereits die blosse Erwaehung von Wissenschaftsfreiheit und deren Verletzung durch meine Vorgesetzten auszureichen, um bei Gespraechspartnern ein profundes Schweigen oder auch aggressive Beissreflexe hervorzurufen, Chancen zur "Einweihung" gibt es hier denkbar wenig. Zur Erklaerung: Mein Forschungsthema war Voelkermord, erwuenscht war eine apologetische Geschichtsversion; es handelt sich somit beileibe nicht um Nichtigkeiten und ich glaube auch nicht daran dass es sich bei meinem Erleben um einen Einzelfall handelt. Ich hoffe, dass derartige undemokratische Machtstrukturen nun als solche Schritt fuer Schritt an die Oeffentlichkeit gezerrt werden - jenseits rein feministischer Themen.
Sören
Gast
Ich finde es unglaublich, dass sich im Jahr 2013 die Frau dafür rechtfertigen muss, dieses Erlebnis öffentlich gemacht zu haben. R. Brüderle ist Spitzenkandidat einer Partei, die dieses Land mitregiert, und es nach der Wahl weiter regieren möchte.
Dieser Vorfall und sein Schweigen sagen einiges über ihn aus, und das ist für potentielle WählerInnen schon von Bedeutung.
Mag sein, dass er einer anderen Generation angehört, aber an veränderte gesellschaftliche Regeln muss man sich anpassen. Jeder ist für sein Verhalten selber verantwortlich, und eine Entschuldigung von ihm wäre angebracht.
Und Gerede á la "Frauen dürfen sich halt nicht aufreizend anziehen" sind an Primitivität schwer zu überbieten.
Pete
Gast
Na dann können sich die Mädels im kommenden Sommer noch kürzere Röcke zur Arbeit anziehen und sobald ein männlicher Mitarbeiter doof guckt klagen klagen klagen. Das freut den Anwalt und die betroffenen Frauen. Wir sind bestürzt und betroffen.
fyrecrotch
Gast
All diese aufgeregten Kommentare...
Wer seine Mitmenschen mit Respekt behandelt, hat doch nichts zu befürchten. Auch beim Flirten, das geht nämlich durchaus mit Respekt der anderen Person gegenüber!
Und wer wirklich glaubt, unangebrachte herablassende "Sie könnten auch ein Dirndl ausfüllen" sei charmantes Flirten, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen!
Tom
Gast
So so, nach Oestreichs Forderung darf die Klägerin auch richten. Wo soll das noch hinführen und das alles unter dem Mantel angeblicher Frauenrechte.
sarko
Gast
Tja , Frau Oestreich ,... Sie sehen hier : stellvertretend für Millionen geistig arme Chauvis haben unten schon mal zwei brutal zurück geschlagen .
Verlassen Sie nie ohne Pfefferspray die Redaktion !
Marc-Andre
Gast
"...die Rechtslage aber ist klar: Unerwünschtes Verhalten ist eine Belästigung – und verboten."
Die Rechtslage ist beileibe nicht so klar wie hier dargestellt, im Gegenteil die schwammigen Formulierungen im Gesetzestext öffnet Missverständnissen Tür und Tor.
Die eine Frau findet ein bestimmtes Verhalten als "unerwünscht", die andere nicht - und woher soll man(n) das nun wissen? Eben - gar nicht. Ein persönliches Resümee aus dieser Diskussion habe ich schon gezogen, ich werde noch mehr Distanz zwischen Frauen und mich bringen als eh schon, ist einfach stressfreier und sicherer so.
armutszeugnis
Gast
taz, was seid ihr blos für arme würstchen. lasst euch von osterkorn/himmeleich vor den karren spannen. wie erbärmlich. kein journalismus mehr hier. nur noch die blosse armut.
HamburgerX
Gast
"Ob ihre Würde verletzt ist, entscheidet dabei die betroffene Person, stellt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle klar."
Diese Antidiskriminierungsstellen gehören umgehend aufgelöst, wenn solche mittelalterlichen, voraufklärerischen und rechtswidrigen Vorgaben gemacht werden! Eine Frechheit, was Frau Lüders davon sich gibt, passt auch sehr gut zu dieser ganzen Hexenjagd gegen Brüderlei, ein einziger Skandal.
Unschuldsvermutung, objektive Tatbestände, hier soll offenbar alles den Bach runtergehen - Hauptsache, der Polit-Feminismus wird aus seiner Totenstarre erweckt.
thorsten reinert
Gast
dann soll es doch klagen, das fräulein himmelreich.
ralf
Gast
Wieso nicht gleich alle Blicke und Witze verbieten, es könnte ja irgendwie sexuell gemeint sein. Und Sex ist ja das Schlimmste was es gibt. Der Wahnsinn ist auf dem Vormarsch.
thogoh
Gast
Sehr geehrte Frau Oestreich,
sie wollen mir als Leser erklären es ginge gerade um Sexismus? Denken sie ich als Leser kenne nur die Taz und kann das Internet von Twitter bis Reddit nicht bedienen? Wer die Hintergründe der Diskussion kennt kann relativ schnell erkennen das es wohl eher darum geht das eine gewisse Kegeltruppe, einstmals gegründet um bei einer im Netz gegründeten Partei an die Futtertröge zu kommen, gerade mal wieder rumtrollt? Der grünen Ursuppe entstiegen(*) und sich bei den Piraten einnistend hatte man ja flauschig beobachten können wie sie zwischen den Feiertagen in Hamburg den CCC zu trollen versuchten. Und diese Truppe, welche weder dem Feminismus praktisch geholfen hat - noch nicht mal intelektuell ansprechende Texte verfassen kann - soll uns was über Sexismus erklären? Die üblichen Derailingtechniken und ein paar grobe eristische 08-15 Tricks. Mehr ist nicht. In Zukunft kann ich Sie also zur Kegeltruppe zählen.
(*) und dabe eher dem reaktionären Realos zuzordnen, aber leider zu spät geboren um es dort noch zu schaffen
Horsti
Gast
Wenn der Hinweis auf ein üppiges Dirndl-Dekoltee verboten sein soll, muß man eben auch Dirndl und Dekoltees verbieten.
Mit welcher Berechtigung sollen Männer eigentlich solche tägliche sexuelle Anmache kommentarlos ertragen?
Henna
Gast
Inwiefern wird man denn als Frau durch solche Anspielungen "zum Objekt gemacht"?!?
Ich bin und bleibe doch trotzdem ein selbstbestimmtes Subjekt, kann entsprechend reagieren, entgegnen, erwidern.
Und doch, es gibt mehr als nur ein paar wenige Frauen, die es jeden Tag, in Alltag, Freizeit, Beruf sehr wohl darauf anlegen, dass Männer sie "mit Hintergedanken" ansehen oder ansprechen.
Kann mir mal jemand erklären, warum?
Normalo
Gast
Sehr geehrte Frau Oestreich,
das AGG ist eine arbeitsrechtliche Norm und WÄRE im Kontext der "Brüderle-Affäre" allenfalls auf den Vorgesetzten der beteiligten Journalistin anwendbar, falls er sie etwa mit der dienstlichen Anweisung in die Bar geschickt hätte, sich ordentlich aufzubrezeln, damit der Weinkönig aus der Pfalz Stielaugen bekomme und sich seine Zunge löse. Über eine solche Anweisung ist aber nichts bekannt. Wenn zwei Menschen an der sitzen und der Eine etwas zu dem Anderen sagt, dann ist das grundsätzlich erst einmal erlaubt (Art. 5 GG), auch wenn es dem Anderen - oder Ihnen - nicht gefällt.
Im Übrigen machen Sie und diverse Antidiskriminierungs-/ Gleichstellungs-/ Frauenbeauftragte es sich wohl etwas einfach, den Horizont dessen, was Belästigung ist, einfach in das willkürliche Ermessen der vermeintlich Belästigten (es kann nach Ihrer Diktion offenbar nur eine Frau sein) zu legen. Ein paar objektive Anzeichen dafür, dass ein Handeln als Belästigung empfunden wird, sollten schon vorliegen - zumal der "böse Wille" zum Beispiel in solchen Bagger-Fällen gar nicht böse ist, sondern nur unerwünscht. Auch Herr Brüderle hätte es sicher viel lieber gehabt, Frau Himmelreich hätte sich nicht belästigt gefühlt sondern hätte vielmehr Feuer gefangen und ihm seine Anzüglichkeiten eins zu eins zurückgeflötet...
Jörn
Gast
Sexuelle Belästigung ist in der Arbeitswelt verboten. Es geht also nicht um das Verhältnis Politiker/Journalistinnnen aber sehr wohl z.B. das Verhältnis Fraktionschefs zu Parteimitarbeiterin.
Entscheidend ist dabei jedoch nicht nur wie der Artikel suggeriert, dass sich die Person belästigt fühlt, sondern es muss auch die Würde der Person verletzt worden sein. So liegt keine Belästigung vor, wenn die Bemerkung die Würde der Person achtet. Umgekehrt liegt aber keine Belästigung vor, wenn das Verhalten nicht unerwünscht ist. Unerwünscht ist es z.B. dann nicht, wenn der- oder diejenige selber ähnlich kommuniziert. Wenn also eine Frau als Bildschirmschoner einen "Addonis" hat, kann sie sich nicht über das Pinupgirl ihrer Kollegen beklagen.
Sexuelle Belästigung geht durchaus nicht nur von Männern aus. Nicht selten geht sie von gemischten Gruppen aus. Auch Männer sind Ziele von sexuellen Belästigungen - in etwa 20-30% der Fälle. Dabei werden Männer zur Hälfte von Männern und zur anderen Hälfte von Frauen belästigt.
Frauen sowie Männer sind Opfer und TäterInnen. Dabei ist die Dominanz der Frauen bei den Opfern etwas geringer als die Dominanz der Männer bei den Tätern.
Im Ergebnis brauchen Frauen UND Männer Schutz vor Belästigung. Genauso profitieren Frauen UND Männer von einem Schutz vor Belästigung. Gerade die Männer, die meinen immer austeilen zu können, sind auch gegenüber anderen Männern nicht zimperlich.
Es geht also nicht um einen Kampf zwischen den Geschlechtern sondern um einen Kampf um einen Arbeitsplatz bei dem sich niemand auf Kosten von anderen sexistische Spässe erlaubt.