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Sex und Schokolade Mars im Gummi

Im Rechtsstreit um die Vermarktung von Kondomen mit glossierenden Werbesprüchen des Schokoriegelherstellers „Mars“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen erneut zugunsten des Viersener Schokoproduzenten entschieden.

Der 2. Zivilsenat bestätigte am Donnerstag nach Angaben des Gerichts im Kern das Urteil des Bremer Landgerichts. Dieses hatte dem Wiesbadener Geschenkehersteller „Harlekin“ bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark untersagt, bei der Werbung für Kondome den Markennamen „Mars“ zu benutzen. Außerdem darf „Harlekin“ den Werbespruch „Mars macht mobil, bei Sex, Sport und Spiel“ nicht mehr verwenden. dpa

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