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■ ServiceSchmähungen sind teuer

Die (Meinungs-)freiheit, Soldaten als das zu bezeichnen, was sie sind, muß hierzulande in der Regel teuer erkauft werden. Zwar sind ebenso knackige wie realistische öffentliche Beschreibungen von Soldaten bzw. Bundeswehr erstaunlich selten – doch sie werden auf Betreiben der Hardthöhe systematisch als „Beleidigung“ und/oder „Volksverhetzung“ verfolgt. Hier eine kleine Preisliste:

– 3.000 Mark Geldstrafe verhängte 1991 das Mainzer Landgericht gegen den Totalverweigerer Andreas Speck. Er hatte sich in einem Leserbrief mit dem Ausspruch „Alle Soldaten sind potentielle Mörder“ solidarisiert.

– 3.200 Mark kostet es, darauf zu bestehen, daß das Soldatenhandwerk keineswegs eines wie jeder andere ist, sondern eher dem des „Folterknechts, des KZ-Wächters oder des Henkers“ gleicht. Für diese Äußerung in einem Juso-Blättchen wurde der bayerische Bankangestellte Manfred Polz 1990 vom Landgericht Traunstein wegen Beleidigung verknackt. Außerdem hatte der junge Mann geschrieben, daß ein Beruf, „dessen eigentlicher Zweck das Morden und Aufrechterhalten einer gigantischen Mordmaschinerie ist, ein moralisch verwerflicher Beruf“ sei. Und: „Daß man zum Killen abgerichtet wird, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“

– 1.500 Mark bezahlen mußte ein Berliner Journalist 1989 dafür, daß er die Bundeswehr als „kriminelle Vereinigung“ und „Wehrsportgruppe Wörner“ bezeichnet hatte. In einer kurzen Bildunterschrift hatte der taz-Medienredakteur Bundeswehrsoldaten auch als „dumm, stark und wasserdicht“ charakterisiert; sie seien mit dem Problem befaßt, „wie man vom Mensch zum Schwein wird“.

– Mit 160 Mark davon kam hingegen ein junger Pazifist aus Freiburg im vergangenen Jahr. Er hatte die Blockade eines Kreiswehrersatzamtes damit begründet, daß dort Männer „auf ihre Tauglichkeit als Mordwerkzeug geprüft“ würden.

– 1.575 Mark kostete 1990 in Ansbach ein sprachlich falsches Transparent mit der englischen Aufschrift „A soldier is a murder“ (es hätte „murderer“ heißen müssen).

– Eine persönliche Würde im Wert von 4.000 Mark gestand schließlich das Berliner Landgericht 1993 dem Bundeswehrsoldaten und Goldrodler Georg Hackl zu, dessen TV-Werbespot für die Bundeswehr die taz- Medienredaktion kritisiert hatte. In einer feuilletonistischen Kurzmeldung war Hackl als „rasende Weißwurst“ beschrieben worden, der „das Resthirn in die Kufen gerutscht“ sei und die mit dem Spot „den endgültigen Beweis für ihre Frühdebilität geliefert“ habe. Die Bundeswehr war darin als „überflüssigster Verein Deutschlands“ bezeichnet worden. kotte

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