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Senatsurteil: Schuldig

■ Kunstverein soll Bilderverlust ersetzen

Die Bremer Kunsthalle soll den Schaden ausgleichen, der durch den Verkauf von 19 Kunstwerken aus dem Besitz der Stadtgemeinde verursacht wurde (taz vom 15.7.). Das sieht der Entwurf einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen über den Verbleib von 18 Bildern und einer Bronzeskulptur aus stadtbremischem Besitz vor, dem der Senat heute zustimmen soll. Die Kulturbehörde hatte dem Kunstverein in der letzten Woche vorgeworfen, unrechtmäßig über Jahre Werke aus Stadtbesitz verkauft und das Geld für Bedarf der Kunsthalle ausgegeben zu haben.

Die konkrete Schadenshöhe ist bislang nicht bekannt. Sie könne erst „durch Einzelgutachten zum jeweiligen Zeitwert der Kunstwerke ermittelt werden“, heißt es in der Senatsvorlage. Georg Abegg, Vorsitzender der Kunsthalle, wies einen möglichen Millionenschaden zurück. Tatsächlich seien nur drei städtische Bilder „aus Versehen“ in den letzten zwei Jahren ohne Wissen der Behörde verkauft worden. Über alle anderen Verkäufe „seit Beginn der sechziger Jahre“ sei die Kulturbehörde über ihre Vertreter im Vorstand des Kunstvereins informiert gewesen. Für die Entschuldung der Kunsthalle seien durch Verkäufe rund 26.000 Mark und für die Entlastung des Museumsdepots rund 78.000 Mark zusammengekommen.

Strittig ist derzeit noch die Abwicklung der Schadensregulierung. Während die Kulturbehörde die freie Verfügungsgewalt über die zu erstattenden Kunstwerke reklamiert, macht Abegg Nießbrauchrechte für den Kunstverein geltend, die vertraglich geregelt seien. Das hieße, daß die weitere Erhaltung und Verwaltung der Kunstwerke in der Hand der Kunsthalle bliebe, formal aber die Stadt Bremen in den Besitz der Objekte käme. dpa

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