: Senats-Streit um Stellplatzverordnung
■ Mirow contra Wagner: Wieviele Parkplätze müssen sein?
Das Konzept fiel durch. „Noch erheblich nachgebessert werden“, klagt der SPD-Verkehrsexperte Rolf Polle, müsse der von der Baubehörde vorgelegte Entwurf einer Stellplatznovelle. „Wichtige Forderungen“ des SPD-Parteitages zur Hamburger Verkehrspolitik hätten Eugen Wagner & Co einfach „nicht aufgenommen“.
Kritik hagelt es für den Bausenator auch aus der Stadtentwicklungsbehörde (Steb). Die wirft Wagner in einer internen Stellungnahme vor, seine Novelle würde das „nicht erwünschte, änderungsbedürftige Verhalten der Verkehrsteilnehmer“ verfestigen.
Dabei war der Bausenator auf seine „Novellierung der Stellplatzregelungen“, die bestimmen, wieviele Parkplätze mit jedem Neubau zusammen entstehen müssen, so stolz gewesen. Um „der wachsenden Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad“ Rechnung zu tragen, sollen die „Bauherren“ zukünftig verpflichtet werden, neben Auto-Parkplätzen auch Stellplätze für Fahrräder „in ausreichender Zahl“ zu errichten.
Eine weitere Neuerung: Die „Ablöse“, die alle Investoren an die Stadt zahlen müssen, die laut Verordnung verpflichtet sind, Parkraum zu schaffen, dies aber etwa aus Platzmangel nicht können, darf in Zukunft auch in den öffentlichen Nahverkehr, in Parkleitsysteme oder Fahrrad-Ständer investiert werden. Bislang durfte die Baubehörde mit den Ablöse-Summen (jährlich rund 30 Millionen Mark) nur eines machen: neue Parkplätze für Autos bauen.
Doch die fahrrad- und bahnfreundlichen Änderungen gehen Polle und Mirow nicht weit genug. So fordert der SPD-Verkehrsexperte, daß nach Berliner Vorbild bei öffentlich geförderten Neubauten auf KFZ-Stellplätze bzw. deren Ablöse ganz verzichtet werden sollte. Auch bei autofreien Modellsiedlungen und bei Unternehmen, die all ihren Bediensteten HVV-Großkundenabos zur Verfügung stellen, sollte die Parkplatzpflicht aufgehoben oder zumindest gestundet werden.
Die Steb fordert darüber hinaus, daß „Bauherren“ zwischen der Errichtung und der Ablösung von Stellplätzen wie in Berlin frei wählen können. Gegen all diese Novellen aber äußert die Baubehörde „rechtliche Bedenken“, die in weiten Teilen der SPD auf Unverständnis stoßen. Rolf Polle: „Was in Berlin geltendes Recht ist, muß doch auch in Hamburg durchsetzbar sein“. Marco Carini
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