Senat: Neue Gebühren für Rettungsdienst
Der Senat hat die Gebühren für den Rettungsdienst neu festgelegt. Demnach müssen die Krankenkassen nun deutlich mehr zahlen, wenn Patienten wegen Notfällen in Spezialfahrzeugen der Feuerwehr transportiert werden. Umgekehrt wird der Einsatz von Rettungs- und Notarztwagen billiger, wie die Senatsinnenverwaltung mitteilte. Die Alarmierung eines Rettungswagens (RTW) kostet demnach künftig 299 statt bisher 319 Euro. Ein Notarztwagen schlägt nun mit 232 statt 336 Euro zu Buche. Wird jedoch eines der drei hoch spezialisierten Stroke-Einsatz-Mobile zur Behandlung von Schlaganfall-Patienten benötigt, werden 846 statt 319 Euro fällig. Der Gebührenstruktur waren ein Streit mit den Krankenkassen und Gerichtsverfahren vorausgegangen. 2017 zählte die Feuerwehr laut Innenverwaltung unter anderem 435.000 RTW-Alarmierungen und 100.000 Notarztalarmierungen. (dpa)
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