: Senat stoppt Frühverrentung
Der Senat hat sich bei den vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig befundenen Frühpensionierungen von Beamten auf einen Kompromiss geeinigt. Neue Anträge für einen „Sonderurlaub“ ab 55 Jahren werden nicht mehr entgegengenommen, bis eine Entscheidung des OVGs vorliegt. Bearbeitet werden nur noch bereits vorliegende Anträge, die unter den Vertrauensschutz fallen, beispielsweise weil die Antragsteller gebeten wurden, einen Antrag zu stellen. Unter den Vertrauensschutz fallen im Bereich der Innenverwaltung 28 Altanträge. Ingesamt wurden seit 1996 rund 500 Beamte bei 75 Prozent ihrer Bezüge in Sonderurlaub geschickt. taz
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