: Senat begrenzt Sozialmieten
Der Senat begrenzt die Kaltmieten für Sozialwohnungen. Nach dem „Mietenkonzept 2001“ werden 9 Mark pro Quadratmeter die Obergrenze für solchen im Ersten Förderweg entstandenen Wohnraum sein, teilte Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) gestern mit. Das Programm war am Vortag vom Senat beschlossen worden. Die Umsetzung wird vom Senat mit 132 Millionen gesichert. Strieder kündigte an, dass demnach rund zwei Drittel der Haushalte in Sozialwohnungen im nächsten Jahr keine höheren Kaltmieten bezahlen müssen. Berlin verzichte in den 118.000 Wohnungen, die in den Wohnungsbauprogrammen bis 1971 gefördert wurden, auf eine Mieterhöhung. DDP
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