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Sechs Monate wegen Kindstod

Zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe hat das Berliner Landgericht eine 18-Jährige verurteilt, die ihr Kind nach der Geburt mit der um den Hals gewickelten Nabelschnur sterben ließ. In seinem Urteil sprach das Gericht von Totschlag durch Unterlassen in einem minderschweren Fall. Die Schülerin hatte ihren Sohn nach einer offenbar verheimlichten Schwangerschaft im Juli vergangenen Jahres im Haus ihrer Großeltern zur Welt gebracht. Weil die Mutter die um dem Hals gewickelte Nabelschnur nicht entfernte, erstickte das Neugeborene. Die Großmutter fand das tote Baby zwei Tage später in einem Schrank. Das Gericht ging davon aus, dass die 18-Jährige zum Zeitpunkt der Tat in einer psychischen Zwangslage steckte. AP

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