: Sechs Jahre für brutalen Gefangenen
■ Beamtin mißhandelt / Körperverletzung und Nötigung
Ein 49jähriger Häftling ist gestern vor dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und sexueller Nötigung einer Justizbeamtin zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft einsitzende Angeklagte hatte die Vollzugsbeamtin in der Nacht zum 20. August 1993 in einem Dienstraum entkleidet, gewürgt und mit dem Tod bedroht (die taz berichtete). Der Kalfaktor hatte die 43jährige Beamtin zuvor um eine Schmerztablette gebeten. Sie hatte seine Zellentür entgegen den Dienstvorschriften allein geöffnet, weil sie auf die Redlichkeit des als dienstbeflissen geltenden Häftlings vertraute.
Vor dem Überfall war die Beamtin der Justizvollzugsanstalt Tegel eine gesunde und energische Frau. Im Prozeß konnte sie nicht als Zeugin vernommen werden, weil sie trotz sechsmonatigen Aufenthalts in der Psychiatrie noch immer unter Angstzuständen leidet. Die psychischen Schäden, unter denen die frühere Beamtin möglicherweise ihr ganzes Leben lang leiden wird, nannte das Gericht als straferschwerend. Der Angeklagte saß seit knapp 20 Jahren wegen Mordes an einer Rentnerin im Gefängnis. Die Beamtin kannte ihn seit etwa einem Jahr und hatte den Mann als höflich und hilfsbereit geschildert. dpa
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