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■ Am RandeScientology-Klage in Straßburg abgewiesen

Straßburg (dpa) – Die Europäische Kommission für Menschenrechte hat eine Grundrechtsbeschwerde von Scientology gegen die Bundesrepublik als unzulässig abgewiesen. Hauptgrund für die Abweisung war die Nichtausschöpfung des nationalen Rechtsweges, weil die Scientologen nicht das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten. Die Beschwerdeführer hatten sich über eine aus ihrer Sicht systematische Diskriminierung ihrer Organisation beschwert und sich direkt an die Straßburger Menschenrechtsinstanzen gewandt.

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