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Scientology-Erfolg

Die Hamburger Innenbehörde darf vorläufig nicht die zweite Auflage eines Buches über die umstrittene Scientology-Organisation in Umlauf bringen. Das hat das Hanseatische Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Interessenlage der Beteiligten erfordere, die Verteilung des Buches „Scientology – Irrgarten der Illusionen“, das auch von der Landeszentrale für politische Bildung vertrieben wurde, mit den von Scientology beanstandeten Äußerungen anzuhalten: Es komme „in Betracht“, Scientology den Schutz des Artikels 4 des Grundgesetzes zuzugestehen, „wenn nicht wegen eines religiösen Bekenntnisses, dann möglicherweise wegen einer vom Antragsteller vertretenen Weltanschauung“.

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