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■ WOHNUNGSSUCHESchwindel ist "nicht aufklärbar"

Berlin. Das bisher umfangreichste Verfahren vor dem Hintergrund unlauterer Wohnungsvermittlungen wurde gestern vor dem Berliner Landgericht nach mehr als einjähriger Prozeßdauer mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung beendet. Die Klärung des ursprünglich angeklagten Betruges gegenüber rund 3.000 Wohnungssuchenden war laut Urteil aufgrund einer Reihe von Besonderheiten dieses Verfahrens in angemessener Zeit unmöglich. Vor Gericht stand ein 35jähriger, der den Wohnungssuchenden über Vereine wie den »Bürgerladen e.V.« gegen Jahresbeiträge von 100 Mark zum Teil wertlose Listen mit Wohnungen zur Verfügung gestellt hatte.

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