Schwesig will Kitas nazifrei: "Radikalenerlass" gegen Neonazis
In Mecklenburg-Vorpommern müssen sich Kita-Träger zum Grundgesetz bekennen. So soll verhindert werden, dass sich Rechtsextreme bewerben.
Um den Einfluss von Rechtsextremen in Kindertageseinrichtungen zu bekämpfen, gilt in Mecklenburg-Vorpommern ab Sonntag ein Kita-Erlass von Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Demnach müssen alle privaten Träger, die einen Kindergarten im Land betreiben wollen, sich zum Grundgesetz bekennen. "Mich treibt die Sorge um, Rechtsextreme könnten Träger von Kindergärten werden", sagte Schwesig.
Eine ähnliche Regelung hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bereits 2007 getroffen. Sein Radikalenerlass schreibt Bewerbern für ehrenamtliche Bürgermeister- und Landratsämter vor, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Daran anlehnend verlangt Schwesig nun auch von Kita-Betreibern und Erzieherinnen, ihre Gesinnung offenzulegen. In der Erklärung heißt es: "Ich erkläre, dass ich nicht Mitglied in einer Partei oder einer sonstigen Gruppierung mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung bin." Schwesig zufolge dürfe niemand eine Kita übernehmen, wer sich nicht zweifelsfrei zum Grundgesetz bekenne. Hintergrund des Erlasses sind mehrere Bewerbungen von Rechtsextremen um Kita-Trägerschaften. So hatte sich in Bartow (Kreis Demmin) ein NPD-Mitglied angeboten, die von Schließung bedrohte Kita zu leiten. Der Gemeinderat verhinderte in letzter Minute das Vorhaben.
Lob kommt von den Landtagsfraktionen der Grünen und der CDU. Der CDU-Abgeordnete Armin Jäger sieht in dem Erlass "ein gutes Signal an die Menschen, die sich in unserem Bundesland jeden Tag für Demokratie und Toleranz engagieren". Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert sogar, künftig bundesweit von Kita-Betreibern einen Nachweis zu verlangen, dass sie keine Rechtsextremen beschäftigen.
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