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Schweiz zahlt an abgewiesenen Flüchtling

Lausanne (dpa) – Das oberste Schweizer Gericht hat einem jüdischen Flüchtling, der 1943 an der Schweizer Grenze abgewiesen worden war, am Freitag zwar 100.000 Franken (120.000 Mark) Entschädigung zugesprochen. Das Bundesgericht in Lausanne wies die Klage von Joseph Spring (73) gegen die Schweiz wegen Beihilfe zum Völkermord allerdings ab. Spring, der nach Auschwitz deportiert worden war, hatte die Schweizer Regierung vor eineinhalb Jahren verklagt. Der Prozess gilt als Präzedenzfall.

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