Schwarzlicht-Blutdoping aus Thüringen: Strahlende Spezialbehandlung
Hat der Sportmediziner Andreas F. aus Erfurt Spitzensportler gedopt? Staatsanwaltschaft und Antidopingagentur haben sich der Sache angenommen.
BERLIN/ERFURT taz | Der Sportmediziner Andreas F. aus Erfurt bietet verschiedene individuelle Gesundheitsleistungen in seiner Praxis an, zum Beispiel "Leistungsdiagnostik im leistungsorientierten Individualsport" oder Ernährungsberatung.
Patienten mit besonderen Ansprüchen können aber auch ihr Blut bei Andreas F. behandeln lassen – mit UV-Strahlen. Das Blut wird abgezapft, mehrmals mit Schwarzlicht bestrahlt und dem Patienten wieder refundiert. Das soll angeblich die Aufnahme von Sauerstoff verbessern, was Leistungssportlern sehr gelegen käme, denn sie könnten dann schneller laufen, radeln oder Schlittschuh fahren.
Seit April 2011 läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas F., der bis zu seiner Suspendierung Vertragsarzt des Olympiastützpunkts Thüringen war; auf seiner Internetseite steht zudem, dass er Mitglied der Ärztekommission des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV ) sei – der DLV kann das nicht bestätigen.
Die Erfurter Staatsanwaltschaft prüft, "ob ein Anfangsverdacht vorliegt" gegen den Mediziner, sagt Sprecher Hannes Grünseisen. Es gehe konkret um die "unerlaubte Anwendung von Arzneimitteln bei Anderen zu Dopingzwecken". Einige Monate könne sich die Ermittlungsarbeit noch hinziehen, erklärt Grünseisen. Ob ein Verfahren eröffnet wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Der Mediziner will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Ein Telefongespräch mit der taz beendet er nach wenigen Sekunden mit den Worten: "Dazu will ich nichts sagen, auf Wiederhören und schönen guten Tag."
Eine Eisschnellläuferin und ein Radfahrer
Der Mediziner soll möglicherweise Eisschnellläufer und Radsportler mit seiner UV-Methode behandelt haben. Die Nationale Antidopingagentur (Nada) bestätigt eine Meldung des Deutschlandfunks, wonach im Sommer 2011 ein Disziplinarverfahren gegen eine deutsche Eisschnellläuferin eröffnet wurde. Es gebe überdies "andere Fälle, in denen wir prüfen", wie Nada-Sprecher Berthold Mertes sagt. Es soll sich um Radsportler handeln. Laut Mertes gehe es in dem laufenden Disziplinarverfahren um einen "subjektiven Tatbestand", das heißt, es werde überprüft, ob vom Sportler der Versuch unternommen worden sei zu dopen.
Blutdoping ist im Hochleistungssport verboten. Seit 2011 untersagt der Welt-Anti-Doping-Code explizit jegliche Entnahme, Manipulation und Reinfusion des roten Saftes. Davor war das in kleinen Mengen erlaubt, es musste aber eine medizinische Indikation vorliegen.
Nada-Sprecher Mertes sagt, dass es sich bei der inkriminierten Sportlerin nicht um Claudia Pechstein handle. Das ist insofern von Belang, als die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Initiative der Kollegen aus München aktiv geworden ist. In der bayerischen Landeshauptstadt war gegen Pechstein ermittelt worden; Ende August hat die dortige Staatsanwaltschaft das Verfahren aber eingestellt. Einige der Akten liegen nun in Erfurt.
Das Lichtdoping ist im Übrigen keine Erfindung des Doktors aus Thüringen. Es wurde schon in den 80er Jahren im DDR-Sport angewendet. Manfred Höppner, Chefalchimist im DDR-Dopingsystems, wusste der Staatssicherheit schon 1983 zu vermelden, dass im Sport-Club Dynamo Berlin eine Untersuchung "zur Ultraviolett-Bestrahlung des Blutes durchgeführt und teilweise an Aktiven erprobt" worden sei. Auch die österreichischen Biathleten ließen ihr Blut jahrelang bestrahlen.