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■ Am RandeSchwangerengesetz vor Gericht

Karlsruhe (ADN) – Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz auf den 27. Mai anberaumt. Wie das Gericht gestern mitteilte, war die Anordnung von zwei Ärzten beantragt worden. Sie wenden gegen die Bestimmungen in dem Gesetz ein, daß Schwangerschaftsabbrüche nur von Gynäkologen vorgenommen werden und die Einnahmen aus den in der Einrichtung je Kalenderjahr vorgenommenen Abbrüchen ein Viertel der Gesamteinnahmen nicht übersteigen dürfen.

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