: Schutz für deutsche Firmen vor NS-Klagen
Washington/Köln (dpa) – Deutsche Firmen sind künftig vor Entschädigungsklagen von NS-Opfern in den USA hinreichend geschützt. Dies hat der US-Beauftragte für Holocaustfragen und Vizefinanzminister Stuart Eizenstat am Mittwoch erklärt. Der Rechtsschutz in Form einer Erklärung der US-Regierung ist Teil des Abkommens über die Entschädigungsstiftung für Zwangsarbeiter, an der sich die deutsche Wirtschaft mit 5 Milliarden Mark beteiligt. Bei den Verhandlungen zwischen Berlin, den USA, mehreren Ländern und Opfergruppen ist vor allem die Aufteilung der von Deutschland zur Verfügung gestellten 10 Milliarden Mark noch umstritten.
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