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Schutz für Stasi-Akten

■ Die Volkskammer beschließt ein neues Datenschutzgesetz

Berlin (ap) - Der Umgang mit den Stasi-Akten soll bundesdeutschem Datenrecht angeglichen werden. Die Volkskammer beschloß am Freitag die Annahme eines „Gesetzes über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten“. Sie stellte damit Einsichtnahme, Löschung, Gegendarstellung und die Möglichkeit wissenschaftlicher Untersuchungen sicher.

Der Vorsitzende des Sonderausschusses zur Kontrolle der Stasi-Auflösung, Joachim Gauck (Bündnis 90/Grüne), verteidigte das Gesetz und wandte sich gegen die Vernichtung der Akten. Es handele sich nicht um „Schmuddelakten“, sondern um Dokumente, die Gerechtigkeit förderten.

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